Autokennzeichen in Deutschland

Beliebter Zeitvertrieb bei langen Autofahrten ist immer wieder das Spiel, die Herkunft des Autos anhand seines Kennzeichens zu raten. Wer für dieses Quiz fit sein will, muss sich in einer nahezu unerschöpflich scheinenden Vielfalt von Buchstabenkombination auskennen. Denn immerhin gibt es in Deutschland 448 Zulassungsbezirke samt Nebenstellen und 406 Zulassungskennzeichen. Der Reigen beginnt mit "A" für Augsburg und endet mit "ZW" für Zweibrücken. Übrigens: Bis auf die drei Umlaute sowie das militärisch genutzte "X" und "Y" kommt bei diesem System das komplette Alphabet zum Einsatz, sagten jetzt die Auto-Experten des Kfz-Gewerbes.

Die Kennzeichnung der Zulassungsbezirke besteht aus ein bis drei Buchstaben und bildet den Anfang des gesamten alpha-numerischen Codes auf dem weißen Grund des schwarz umrahmten Nummerschildes. Diese Buchstaben stehen entweder für eine kreisfreie Stadt (K = Köln) oder für einen Landkreis (BGL = Berchtesgadener Land). Seit 1979 dürfen sie auch aus Landschaftsbezeichnungen der Kreise gebildet werden, etwa "MTK" für Main-Taunus-Kreis.

Dass es eine Kennzeichnungspflicht für Autos schon lange gibt, zeigt ein Ausflug in die Geschichte: 1906 wurde ein für alle Bundesstaaten Preußens verbindliches Kennzeichnungssystem in gesamtdeutsches Recht gegossen. Nach den Wirren des Zweiten Weltkrieges begannen alliierte Besatzungsmächte und deutsche Politiker 1951 mit dem Aufbau eines neuen Kennzeichnungssystems für Kraftfahrzeuge. Aus vier Vorschlägen wurde jene alpha-numerische Kennzeichenfolge gewählt, die 1956 in Kraft trat und noch heute gültig ist. Allerdings gab es immer wieder Änderungen bei den Kennungen, beispielsweise durch Gebietsreformen wie etwa in den siebziger Jahren oder auch nach der Wiedervereinigung.

Damit sich jedes zugelassene Fahrzeug auch identifizieren lässt, steht rechts nach dem Zulassungskennzeichen, getrennt durch das Siegel der Zulassungsbehörde mit dem entsprechenden Landeswappen, eine Erkennungsnummer. Diese besteht aus ein bis zwei Buchstaben. Daran schließt sich eine einzelne Zahl bis hin zu einer vierstelligen Ziffernfolge an. Besonderheiten oder Privilegien bei der Zusammensetzung der Buchstaben- und Zahlenreihe gibt es nicht.

Wie bereits zu Preußens Zeiten ist auch heute die Größe der Nummerschilder festgelegt. So dürfen einzeilige Kennzeichen maximal 520 Millimeter lang und 110 Millimeter hoch sein. Darüber hinaus sind auf jedem amtlichen Blech die gültigen Plaketten für HU und ASU vorgeschrieben. Festgelegt ist auch, dass Zusammensetzungen aus Zulassungskennzeichen und Erkennungsnummern, die für umstrittene Organisationen, nationalsozialistische Einrichtungen oder Anstößiges stehen, unzulässig sind.