Kennzeichen der Bundespolizei

Als Mitte 2005 aus dem Bundesgrenzschutz die Bundespolizei hervorging, hatte dies auch Auswirkungen auf die Kennzeichen der Dienstfahrzeuge. Die beiden bisherigen Buchstaben "BG" für die Fahrzeugflotte der 1951 gegründeten Sicherheitsbehörde wechselten im Laufe des Jahres 2006 in "BP" - einst Unterscheidungszeichen der ehemaligen Bundespost. Mit diesem Buchstabenwechsel war die Umbenennung der ehemaligen Grenzschützer, die nach dem Wegfall der innerdeutschen Grenze und der Unterzeichnung des Schengener Durchführungsabkommens neue hoheitliche Aufgaben erhalten hatten, auch äußerlich sichtbar vollzogen.

Wie bei anderen Behörden und öffentlichen Institutionen auch, setzen sich die Kennzeichen der Bundespolizei-Fahrzeuge aus einem alpha-numerischen Code zusammen. So stehen die beiden ersten Zahlen nach dem obligatorischen "BP", getrennt durch die viereinhalb Zentimeter große Zulassungsplakette des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums, für die Fahrzeugkategorie. Interessant: Je höher diese zweistellige Schlüsselnummer, desto größer das Fahrzeug. Im konkreten Fall kennzeichnen die Ziffern 10 bis 12 Motorräder, 20 bis 24 geländefähige Pkw und 50 bis 54 geschützte Sonderwagen. 55 ist Anhängern vorbehalten.

Nach der Schlüsselnummer schließt sich nach dem Bindestrich eine dreistellige Zählnummer an. Diese wird, so die Bundespolizeidirektion in Koblenz, nicht nach besonderen Kriterien, sondern fortlaufend vergeben. Es lassen sich aus den Ziffern also keine Rückschlüsse beispielsweise auf interne Hierarchiestufen, Dienstgrade oder den Standort des Fahrzeugs an den bundesweit fünf Bundespolizeipräsidien ziehen.

Die Zulassung der Bundespolizeifahrzeuge erfolgt zentral durch das Berliner Bundesinnenministerium. Außer dem Siegel der Zulassungsbehörde mit dem schwarzen Bundesadler wird man jedoch weitere Plaketten auf den Kennzeichenschildern der Bundespolizei vermissen. Das Fehlen der Aufkleber für Hauptuntersuchung und ASU heißt aber nicht, dass die Behörde auf technische und umweltrelevante Checks ihrer Fahrzeuge verzichtet. Im Gegenteil: Haupt- und Abgasuntersuchung erfolgen intern analog den gesetzlichen Vorschriften, so das Bundespolizeipräsidium. Abgenommen werden diese von amtlich anerkannten Sachverständigen, aber auch durch technische Prüfstellen.