Rot oder Schwarz für Oldtimer

Egal, ob es ein britischer MGA 1500 Roadster, ein legendärer Porsche 550/1500 RS Spider oder gar ein Mercedes Typ S aus der W9856-Baureihe von 1928 ist. Die automobilen Schätzchen längst vergangener Tage lassen unser Herz höher schlagen. Die Begeisterung teilt auch der Gesetzgeber. Denn dienen alte Autos der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes", unterstützt der Staat dies mit der Vergabe besonderer Kennzeichen sowie einer pauschalen Kfz-Steuer.

Laut Gesetz gelten ausschließlich Fahrzeuge als Oldtimer, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind. Um diese auch als Veteranen der Straße zulassen zu dürfen, müssen sie, so der Gesetzgeber, "weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand" sein. Ein Sachverständigengutachten ist vor der Zulassung Pflicht. Erfüllt das Auto die kulturpflegerischen Vorgaben, kann der Besitzer zwischen einem "H"-Kennzeichen und der roten "07"er-Nummer wählen.

Gut die Hälfte der rund 305.000 in Deutschland zugelassenen mindestens drei Jahrzehnte alten Oldtimer sind mit einem "H" gekennzeichnet. Es steht für "Historisch" und wurde im Sommer 1997 mit der Neufassung des Kfz-Steuergesetzes eingeführt. Das Kennzeichen entspricht der Systematik der heute gebräuchlichen Nummernschilder eines jeden Alltagsautos. Unterschied: Die übliche Folge schwarzer Buchstaben und Ziffern schließt rechts mit dem "H" ab.

Das 07er-Kennzeichen hingegen besteht aus roten Versalien und Zahlen auf weißem Grund mit umlaufendem roten Rand. Nach dem Zulassungsbezirk folgt lediglich eine ein- bis vierziffrige Zahlenkennung, die von den beiden Ziffern 07 angeführt wird. Doch während Oldies mit H-Nummer ohne Einschränkungen im Alltag gefahren werden dürfen, berechtigt die 07er-Nummer nur zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen sowie zu Probe-, Prüfungs-, Einstell- und Überführungsfahrten.

Für Fahrzeuge beider Kennzeichen wird jeweils eine pauschale Steuer von jährlich 195 Euro erhoben - unabhängig von der Hubraumgröße des Motors. Geringer sind dafür die Gemeinsamkeiten bei den vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen. Grundsätzlich müssen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen alle zwei Jahre zur HU. Die AU hingegen fällt aber nur dann an, wenn diese nach Mitte 1969 (Benzinmotor) oder nach 1977 (Dieselmotor) zugelassen wurden.

Oldies mit den Ziffern 07 im Kennzeichen unterliegen laut Dekra keiner gesetzlichen Pflicht zur HU und AU. Allerdings verlangen die Straßenverkehrsämter regelmäßige Überprüfungen, die jedoch bundesweit nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen.