Rote Kennzeichen - Ein Erbe Preußens

Es war Berlins Polizeipräsident Traugott von Jagow, der 1910 verfügte, dass Kennzeichen für Probe-, Test- und Überführungsfahrten von Automobilen aus roter Schrift auf weißem Grund zu bestehen hätten. Außerdem sollte nach dem Willen des gelernten Bankkaufmanns die Erkennungsnummer mit einer "0" beginnen.

Knapp 100 Jahre später hat die Entscheidung des preußischen Verwaltungsbeamten nichts an Aktualität eingebüßt. Auch heute noch sind rote Buchstaben und Zahlen umgeben von einem roten Rand lediglich kurzen und zweckgebundenen Fahrten vorbehalten. So verwundert es kaum, dass lediglich Autohäuser über diese so genannten Händlerkennzeichen verfügen dürfen.

Denn wie zu Kaisers Zeiten sind mit diesem Schild auch heute noch nur Probe- und Überführungsfahrten möglich. Wer auf der Straße ein Fahrzeug oder Motorrad mit rotem Kennzeichen sieht, wird schnell bemerken, dass nach den Buchstaben für den Zulassungsbezirk und der anschließenden Zulassungsplakette eine Zahlenreihe folgt, die stets mit einer "06" beginnt. Neben der Farbe Rot hat damit auch von Jagows Null überlebt. Übrigens können diese Nummernschilder von Händlern beliebig oft verwendet werden. Und zwar an unterschiedlichen Fahrzeugen.

Doch es gilt nicht gleiches Recht für alle: Für private Autokäufer, die ihr Fahrzeug Probe fahren und zur Zulassungsstelle überführen wollen, sind rote Kenneichen seit Mai 1998 passé. Weil diese Schilder trotz hoher Strafen oft nicht an die Zulassungsstellen zurückgegeben wurden, entschied sich der Gesetzgeber damals für eine andere Lösung. Seither gibt es Kurzzeitkennzeichen und die roten sind schwarzen Buchstaben und Zahlen gewichen.

Diese Kennzeichen haben eine maximale Gültigkeit von fünf Tagen, kosten einmalig 10,50 Euro und können nach Ablauf der Gültigkeit einfach weggeworfen werden. Zudem ist die Zulassungsstelle frei wählbar - ein Vorteil bei einem Autokauf auf große Distanz.

Auch bei den Privat-Kurzzeitkennzeichen hat sich das Erbe Preußens bewahrt. So folgt auch hier auf dem Nummernschild nach dem Kennzeichen für den Zulassungsbezirk eine mehrstellige Nummer, die immer mit "03" oder "04" beginnt. Die Beschriftung des Kennzeichen endet mit dem letzten Tag des Gültigkeitsdatums, das am rechten äußeren Rand des Nummernschildes in schwarz auf gelbem Grund aufgedruckt ist.