Saisonkennzeichen sparen Zeit und Geld

Vorbei sind die Zeiten, als das vorübergehende Stilllegen eines Autos oder Motorrades, beispielsweise während der Wintermonate, mit viel Aufwand und Kosten verbunden war: Abmelden des Fahrzeugs samt Demontage und Entwerten der bisherigen Kennzeichen im Herbst, Neuanmeldung, neue Nummerschilder inklusive deren Montage im Frühjahr. Diese aufwändige Prozedur gehört glücklicherweise der Vergangenheit an. Seit März 1997 gibt es Saisonkennzeichen.

Deren Systematik ist mit denen der sonst üblichen Kennzeichen identisch. Sprich: Nach dem ein- bis dreistelligen Kennzeichen des Zulassungsbezirkes folgen weitere ein bis zwei Buchstaben und dann die obligatorische Erkennungsnummer. Allerdings kann der alpha-numerische Code von Saisonkennzeichen nicht maximal acht, sondern lediglich bis zu sieben Zeichen umfassen.

Diese Einschränkung hängt mit dem wesentlichen Unterscheidungsmerkmal zu normalen Kennzeichen zusammen: Am rechten Rand des Saisonkennzeichens sind, getrennt durch einen waagerechten Strich, zwei Zahlen untereinander aufgedruckt, die den ersten und den letzten Monat des Gültigkeitszeitraums kennzeichnen. Im Klartext heißt das: Die Zahlen 04 und 10 etwa bedeuten, dass das Cabrio, Wohnmobil oder Motorrad ausschließlich nur von Anfang April bis Ende Oktober auf öffentlichen Straßen gefahren und geparkt werden darf.

Die zeitliche Befristung für die Aus-Zeit des Fahrzeugs darf zwei Monate nicht unter- und elf Monate nicht überschreiten. Dessen ungeachtet ist das Auto oder Motorrad für die Zeit der Inaktivität automatisch von der Kfz-Steuer befreit. Ob Stilllegung oder nicht, wie jedes andere Fahrzeug auch, müssen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle zur Hauptuntersuchung und zur AU. Sollten diese Termine in die Zeit der Stilllegung fallen, muss die Prüfung sofort nach Wiederinbetriebnahme nachgeholt werden.