Sonderkennzeichen für Diplomaten

"Wo kommt der denn her?", fragte Nikolaus aufgeregt. Der Siebenjährige, der sonst alle Kennzeichen kannte, schaute ratlos auf das Nummerschild der Limousine mit einem für ihn unbekannten Zahlencode. Die knappe Antwort seines Vaters traf den Nagel auf den Kopf: "Muss´n Botschafter sein". Denn dass es sich um einen Gesandten handelt, zeigt der ovale Aufkleber mit den Buchstaben "CC" (Corps Consulaire) oder "CD" (Corps Diplomatique) am Fahrzeugheck. Derzeit sind knapp 4.000 Fahrzeuge mit diplomatischem Sonderkennzeichen in Deutschland zugelassen, davon allein 2.830 in Berlin.

Bei der Vergabe diplomatischer Kennzeichen wird, nach Darstellung der Auto-Experten des Kfz-Gewerbes, unterschieden zwischen Rot und Blau. Botschaftsmitglieder mit dunkelrotem Diplomatenvisum und dem Buchstaben "D" für Diplomat erhalten ein Sonderkennzeichen, das stets mit einer "0" beginnt. Nach einem Strich folgt dann eine zwei bis dreistellige Zahl, die über das Herkunftsland der diplomatischen Mission informiert. Von den rund 155 Länderkennungen entfällt beispielsweise die "10" auf den Vatikan und die "123" auf Singapur. Daran schließt sich, wieder durch einen Strich getrennt, eine Zahl zwischen 1 und 999 an. Je höher diese ist, desto geringer der Rang des Botschaftsangehörigen. Daraus folgt, dass die "1" dem Mann an der Spitze, dem Botschafter selbst vorbehalten ist.

Etwas anders ist die Systematik bei Inhabern blauer Diplomatenausweise mit den Buchstaben "VB", den Verwaltungsmitarbeitern der Botschaften. Statt mit der "0" beginnt das Kennzeichen ihrer Fahrzeuge mit dem Zulassungsbezirk, also in der Regel mit den Städtekennzeichen "B" für Berlin oder "BN" für Bonn. Den Abschluss bildet eine Ziffernfolge zwischen 300 und 999. Diese ist nicht hierarchiegebunden und wird fortlaufend vergeben.

Mit den Buchstaben des jeweiligen Zulassungsbezirkes ihres Amtssitzes beginnen auch die Nummerschilder von Konsulatsfahrzeugen. Das kann etwa "HH" für Hamburg, "B" für Berlin oder "D" für Düsseldorf sein. Nach einem Strich reiht sich eine Zahlenfolge zwischen 900 und 999 oder zwischen 9000 und 9999 an, die keine Auskunft über den Status des Halters geben. Die bei Diplomatenkennzeichen übliche Länderkennung fehlt.

Diplomatische Sonderkennzeichen befreien die Fahrzeuge jedoch nicht von der regelmäßig Haupt- und Abgasuntersuchung. Allerdings sind Gesandte nach dem aus dem Jahr 1961 datierenden Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von der Kfz-Steuer befreit und genießen überdies eine Reihe von Vorrechten, zum Beispiel keine Ahndung von Verkehrsverstößen.