Vergabe von Polizeikennzeichen

NRW 4-8904 - Beispiel für ein Kfz-Kennzeichen eines Streifenwagens in Nordrhein-Westfalen. Während sich bis 2005 der Standort bei den Polizeifahrzeugen noch am Nummernschild ablesen ließ, zeichnen sich heute die Kennzeichen im bevölkerungsreichsten Bundesland - zumindest bei den Buchstaben - durch eine Einheitlichkeit aus. So sind die Buchstabenkürzel für die Zulassungsbehörden der Städte und Kreise wie etwa "MS" für Münster, "K" für Köln oder "PB" für Paderborn durch das landesweite NRW abgelöst worden.

Doch was für Nordrhein-Westfalen gilt, trifft nicht automatisch für alle 16 Bundesländer zu. So sind zwar Polizeifahrzeuge in Schleswig-Holstein seit Spätsommer 2005 am einheitlichen "SH" zu erkennen, und in Rheinland-Pfalz beginnen die Nummernschilder landesweit mit "RPL", in Hamburg mit "HH" und im Saarland mit "SAL". Doch komplizierter wird es beispielsweise in Sachsen. Hier sind die Kennzeichen davon abhängig, welchem der drei Polizeipräsidien die Fahrzeug zugeordnet sind. So beginnen deren Kennzeichen entweder mit "DD" für Dresden, "L" für Leipzig oder mit "C" für Chemnitz.

Diese Kennzeichen-Regelung wird sich allerdings ändern, sollte im späten Sommer kommenden Jahres die anstehende Verwaltungsreform in Sachsen verabschiedet werden. Doch auch in anderen Bundesländern könnten Polizeikennzeichen bald anders aussehen. Denn der Bundesrat hat beschlossen, dass die Behördenkennzeichen ersatzlos wegfallen. Dies betrifft alle Fahrzeuge, die Eigentum von Städten und Gemeinden sind. Weiterhin Organisationen, Verbände und Institutionen, welche Städten, Gemeinden oder dem Bundesland unterstehen.

Doch ungeachtet möglicher kommender Änderungen tragen Nummerschilder von Polizeifahrzeugen nicht nur das Zulassungskürzel für das Bundesland oder den Sitz der Polizeipräsidien. Vielmehr bestehen die Kennzeichen aus einem alpha-numerischen Code. Daher folgt nach den zwei bis drei Buchstaben und dem Behördensiegel stets eine mehrziffrige Zahlenkombination, deren Systematik von den Innenbehörden aus Sicherheitsgründen zumeist diskret behandelt wird. Nur soviel: In Hamburg beginnt die Zahlenreihe nach dem "HH" oft mit einer Sieben. In Schleswig-Holstein dagegen in der Regel mit einer Drei. In Nordrhein-Westfalen dagegen ist die erste Zahl eine Vier, Fünf oder Sechs. Danach folgt, getrennt durch einen Strich, eine vierstellige Zahl, die fortlaufend vergeben wird.

Tragen Polizeifahrzeuge das Landeskürzel, dann werden sie auch nicht ortsgebunden, sondern zentral zugelassen. In NRW beispielsweise durch das Landesamt für polizeiliche zentrale Dienste in Linnich, unweit von Aachen. Und in Hamburg ist es der Landesbetrieb Verkehr. Dieses Verfahren spart nicht nur Zeit und Geld. Die Fahrzeuge können auch zwischen den Einsatzorten ohne aufwändige Ummeldung ausgetauscht werden.

Wie jedes Privatfahrzeug auf Deutschlands Straßen müssen auch Polizeifahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung und zur AU, ablesbar an den Plaketten auf den Nummernschildern. In Hamburg beispielsweise erfolgt, aufgrund der hohen Belastung der Einsatzfahrzeuge, die erste Hauptuntersuchung sogar schon zwei und nicht erst drei Jahre nach der Erstzulassung.