Gewerblich genutzte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges und eines mitgeführten Anhängers 3,5 Tonnen übersteigt. Bei diesen Fahrzeugen kann jedoch in der Regel der Geber für das digitale Kontrollgerät nicht im Getriebe verbaut werden. Jetzt erläutert Ihnen hierfür ein Praxisratgeber Lösungen, die gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium und der Europäischen Kommission gefunden und in der Verordnung (EG) Nr. 68/2009 definiert wurden.
weiter