Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Umweltprämie: Wichtige Klarstellungen im Sinne des Kfz-Handels und der Kunden

München. Der Entwurf der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“ des Bundeswirtschaftsministeriums beinhaltet nach den Worten des Präsidenten und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern Klaus Dieter Breitschwert, MdL wichtige Klarstellungen zur Umweltprämie: „Mit der Tatsache, dass neben Neufahrzeugen und auf Händler zugelassene Fahrzeuge auch junge Gebrauchte von Herstellerbanken oder aus Leasing- und Mietunternehmen in die Regelung aufgenommen werden, verbreitert sich für die Kunden das Angebot an attraktiven Fahrzeugen enorm. Hinzu kommt, dass mit der Hineinnahme der Leasingmöglichkeiten sich auch die Finanzierungspalette für die Kunden deutlich erweitert hat.“

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Altwagen mindestens neun Jahre alt ist (Erstzulassung vor dem 14. Januar 2000) und vor der Verschrottung mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen war. Die Prämie kann rückwirkend für Käufe und Leasing vom 14. Januar an beantragt werden.Breitschwert abschließend: „Unsere nachhaltigen Bemühungen um eine positive Ausgestaltung von Hilfen für den bayerischen Kfz-Handel werden somit von der Politik aufgegriffen und umgesetzt. Die Umweltprämie wird zu einem wichtigen Instrument in den Verkaufsgesprächen in unseren Autohäusern!“

 
Letzte Änderung: 22.04.2010
 
 

Service