Schiedsstelle auf der Zielgeraden

[02.12.2015] 

Parteien des Tankstellengeschäfts einigen sich auf Schiedsstellenlösung

München/Bochum. Der Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft geht in die Zielgerade: Die Parteien des Tankstellengeschäfts – Verbände der Betreiberseite ebenso wie Vertreter der Mineralölgesellschaften – haben sich auf die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle verständigt. Damit steht der letzte noch offene Punkt des Kodex kurz vor der Vollendung, freut sich Günter Friedl, Vorsitzender des Fachverbandes „Tankstellengewerbe Bayern“: „Die Schiedsstelle ist ein wichtiger Baustein des vereinbarten Verhaltenskodex. Sie wird dazu beitragen, dass im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders ein schneller und kostengünstiger Weg zur Streitschlichtung in der Branche etabliert wird!“ Endgültig gemeinsam beschlossen werden soll die Schiedsstellenlösung Anfang 2016. Der Kodex wird getragen vom Verband des Tankstellengewerbes Bayern, dem Bundesverband Freier Tankstellen (BfT), dem Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäschen, dem Tankstellen-Interessenverband, dem Zentralverband des deutschen Tankstellengewerbes (ZTG), dem  Mineralölwirtschaftsverband (MWV) und dem Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen (UNITI). Der Kodex war im Frühjahr 2015 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verabschiedet worden.

Die Schiedsstelle bietet den Betreibern und den Gesellschaften eine Auswahl verschiedener Verfahren zur Konfliktlösung. Zwischen einer Mediation und der Anrufung eines Schiedsgerichts können die Parteien das für sie passende Verfahren auswählen. Das Schiedsgerichtsverfahren ähnelt dem gerichtlichen Verfahren, dürfte allerdings häufig zügiger ablaufen. Neu im Verhältnis von Betreibern zu Gesellschaften ist das angebotene Mediationsverfahren. Hier geht es darum, gemeinsam eine Lösung des Konflikts zu finden.

Mit Dr. Volker Brüggemann haben die beteiligten Parteien eine erfahrene Persönlichkeit als Schiedsrichter gewinnen können. Brüggemann war bis zu seiner Pensionierung vor etwa zwei Jahren Präsident des Landgerichts Bochum. Er hat in seiner gerichtlichen Tätigkeit Mediationsverfahren besonders gefördert und ist selbst ausgebildeter Mediator. 80 Prozent der Mediationsverfahren aus seiner aktiven beruflichen Zeit konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Alle Beteiligten sind sich sicher, mit Dr. Brüggemann einen Verfahrensleiter gefunden zu haben, der in einem Verfahren schnell das Vertrauen beider Seiten gewinnen wird. 

Einvernehmlich geregelt ist nunmehr auch die Schiedsordnung. Darin wird bestimmt, wie ein Schiedsverfahren künftig ablaufen soll.

Als externe Anlaufstelle haben sich die Parteien auf die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hagen/Westfalen verständigt. Mit dieser muss nun noch ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Die IHK soll als neutrale Geschäftsstelle agieren um Kommunikation und Zahlungen abzuwickeln.

Bei der Aufstellung des Verhaltenskodexes haben Betreiberverbände und Verbände der Tankstellengesellschaften gut, schnell und sehr konstruktiv zusammengearbeitet. Diese gute Zusammenarbeit hat sich jetzt bei der Errichtung der Schiedsstelle fortgesetzt.

 

 

Letzte Änderung: 02.12.2015Webcode: 0103270