Vorsicht bei Abmahnungen in Sachen VW-Abgasskandal

[28.01.2016] München. Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern warnt vor Abmahnungen durch Automobile Qunaj, vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Hirt. Viele Autohändler, die vom VW Abgasskandal betroffene Gebrauchtfahrzeuge verkaufen, erhalten aktuell solche Abmahnungen wegen fehlender Aufklärung über die bestehende Abgasproblematik.

„Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen an“ so der Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, Klaus Dieter Breitschwert: „Die bisher in kurzer Zeit aufgelaufene Menge der Abmahnungen, die Formulierung, die fehlende Individualisierung auf den Betrieb, der fehlende Hinweis auf ein konkretes Fahrzeug, die Versendung u.a. per E-Mail und vieles mehr lässt eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG vermuten.“

Eine solche dient nach Verbandsmeinung vorwiegend dazu, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Für die Abmahnung werden durch Rechtsanwalt Hirt Anwaltsgebühren von mehr als 800 Euro erhoben.

Das Kraftfahrzuggewerbe Bayern empfiehlt betroffenen Kfz-Betrieben: Sollten Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, raten wir derzeit mit Nachdruck, vorerst nicht zu reagieren und insbesondere keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder die Rechnung zu begleichen!

Mit dieser Empfehlung verbunden ist die Bitte, die Kfz-Innungen über erhaltene Abmahnungen zu informieren, damit das Ausmaß der Aktion sichtbar wird.  

Breitschwert abschließend: „Wir sind uns bei der Bewertung dieser Abmahnungen auch mit dem VW- und Audi-Partnerverband einig. Ebenso ist der Volkswagenkonzern unterrichtet und hat durch seine Anwaltskanzlei Unterstützung zugesagt.“

Letzte Änderung: 28.01.2016Webcode: 0103727