Mindestlohn - Dokumentationspflicht

[05.06.2015] Seit Beginn des Jahres gilt das Mindestlohngesetz. Jedem Arbeitnehmer ist mindestens ein Stundenlohn von 8,50 Euro zu zahlen.

Und wer Mitarbeiter auf Minijob-Basis beschäftigt, muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen dokumentieren.

Mitglieder des Tankstellengewerbes Bayern finden hier eine entsprechende Dokumentationsvolage.

Letzte Änderung: 05.06.2015Webcode: 0096034