Mitarbeiterin schwanger? Was nun?

[05.06.2015] Schwangere Frauen und Mütter haben eine Vielzahl von Rechten – und der Arbeitgeber eine Vielzahl von Pflichten. Schnelles Handeln ist dabei vor allem gefragt, wenn der Arbeitgeber ein Tankstellenbetreiber ist.

Aufgrund der möglichen Benzolbelastung kann oftmals ein sofortiges Beschäftigungsverbot bestehen. Ferner stellen sich viele Fragen:

Wem muss ich die Schwangerschaft melden? Wer zahlt den Lohn für die Zeit des Beschäftigungsverbots? Was ist mit dem Resturlaub? Wann darf ich die Mitarbeiterin kündigen? Welche Rechte bestehen, wenn die Elternzeit in Anspruch genommen wird?

Einen umfassenden und schnellen Überblick erhalten Mitglieder des Tankstellengewerbes Bayern hier mit unserer neu verfassten Information zum Mutterschutz an der Tankstelle.

Letzte Änderung: 09.01.2018Webcode: 0097479