Schiedsstelle auf der Zielgeraden

[03.12.2015] 

Parteien des Tankstellengeschäfts einigen sich auf Schiedsstellenlösung

München/Bochum. Der Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft geht in die Zielgerade: Die Parteien des Tankstellengeschäfts – Verbände der Betreiberseite ebenso wie Vertreter der Mineralölgesellschaften – haben sich auf die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle verständigt. Damit steht der letzte noch offene Punkt des Kodex kurz vor der Vollendung, freut sich Günter Friedl, Vorsitzender des Fachverbandes „Tankstellengewerbe Bayern“: „Die Schiedsstelle ist ein wichtiger Baustein des vereinbarten Verhaltenskodex. Sie wird dazu beitragen, dass im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders ein schneller und kostengünstiger Weg zur Streitschlichtung in der Branche etabliert wird!“ Endgültig gemeinsam beschlossen werden soll die Schiedsstellenlösung Anfang 2016. Der Kodex wird getragen vom Verband des Tankstellengewerbes Bayern, dem Bundesverband Freier Tankstellen (BfT), dem Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäschen, dem Tankstellen-Interessenverband, dem Zentralverband des deutschen Tankstellengewerbes (ZTG), dem  Mineralölwirtschaftsverband (MWV) und dem Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen (UNITI). Der Kodex war im Frühjahr 2015 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verabschiedet worden.

Die Schiedsstelle bietet den Betreibern und den Gesellschaften eine Auswahl verschiedener Verfahren zur Konfliktlösung. Zwischen einer Mediation und der Anrufung eines Schiedsgerichts können die Parteien das für sie passende Verfahren auswählen. Das Schiedsgerichtsverfahren ähnelt dem gerichtlichen Verfahren, dürfte allerdings häufig zügiger ablaufen. Neu im Verhältnis von Betreibern zu Gesellschaften ist das angebotene Mediationsverfahren. Hier geht es darum, gemeinsam eine Lösung des Konflikts zu finden.

Mit Dr. Volker Brüggemann haben die beteiligten Parteien eine erfahrene Persönlichkeit als Schiedsrichter gewinnen können. Brüggemann war bis zu seiner Pensionierung vor etwa zwei Jahren Präsident des Landgerichts Bochum. Er hat in seiner gerichtlichen Tätigkeit Mediationsverfahren besonders gefördert und ist selbst ausgebildeter Mediator. 80 Prozent der Mediationsverfahren aus seiner aktiven beruflichen Zeit konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Alle Beteiligten sind sich sicher, mit Dr. Brüggemann einen Verfahrensleiter gefunden zu haben, der in einem Verfahren schnell das Vertrauen beider Seiten gewinnen wird. 

Einvernehmlich geregelt ist nunmehr auch die Schiedsordnung. Darin wird bestimmt, wie ein Schiedsverfahren künftig ablaufen soll.

Als externe Anlaufstelle haben sich die Parteien auf die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hagen/Westfalen verständigt. Mit dieser muss nun noch ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Die IHK soll als neutrale Geschäftsstelle agieren um Kommunikation und Zahlungen abzuwickeln.

Bei der Aufstellung des Verhaltenskodexes haben Betreiberverbände und Verbände der Tankstellengesellschaften gut, schnell und sehr konstruktiv zusammengearbeitet. Diese gute Zusammenarbeit hat sich jetzt bei der Errichtung der Schiedsstelle fortgesetzt.

 

 

Tankstellenpächter am Rande des Existenzminimums - Der Tankstellenverband fordert die Politik zum Handeln auf

München. Steigende Benzinpreise zu Ostern könnten wieder einmal zu Unmut bei den Autofahrern führen. Den Zorn der Autofahrer bekommen jedoch nicht die Mineralölgesellschaften zu spüren, die die Preise festlegen, sondern in der Regel die Betreiber der Tankstellen. "Nur selten unterscheidet der Autofahrer zwischen Mineralölkonzern und Tankstellenbetreiber", so der Vorsitzende des Fachverbands des Tankstellengewerbes Bayern Günter Friedl. "Während die Mineralölkonzerne immer höhere Gewinne einfahren, müssen die Tankstellenbetreiber mit immer geringerem Einkommen auskommen. Die Verträge mit den Mineralölgesellschaften enthalten hohe Pachtabgaben und nur geringe Provisionen, kaum höher als 1 Ct pro Liter Kraftstoff. Das durchschnittliche Einkommen der Tankstellenpächter liegt derzeit bei ca. 33.400 Euro jährlich. Hiervon abzuziehen sind noch Steuern und Vorsorgeaufwendungen, für die der Tankstellenbetreiber als Selbständiger in voller Höhe alleine aufkommen muss." Das Tankstellengewerbe sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat sich deshalb an Bundesminister Gabriel gewandt. "Wir fordern für unsere Tankstellenpächter die Festlegung von Mindestprovisionen. Unser Gesetz sieht hierfür eine Möglichkeit im Handelsgesetzbuch zum Schutz des wirtschaftlich unterlegenen Handelsvertreters vor. Der Staat muss hier helfen. Schließlich kann es nicht sein, dass unsere Tankstellenbetreiber, die mit hohem persönlichen Einsatz die Versorgung der Bevölkerung mit Kraftstoffen an sieben Tagen in der Woche sicherstellen, hierfür von den Mineralölgesellschaften keine angemessene Entlohnung erhalten!", bekräftigt Günter Friedl. "Es wird Zeit, dass sich die Politik ein Bild über die Situation im Tankstellengewerbe macht."

Warnung - Paysafe-Betrüger haben Tankstellen im Visier!

Offensichtlich konzentrieren sich derzeit Betrüger auf Tankstellen, um kostenlos an paysafe-Guthaben zu kommen. Die Betrugsmasche besteht darin, dass ein Anrufer – in erster Linie nachts zwischen 22 Uhr und 4 Uhr - sich als vermeintlicher Mitarbeiter von paysafecard oder einem Lieferanten ausgibt und den Ausdruck oder die Weitergabe von paysafecard-PINs zu Testzwecken verlangt. Die weitergegebenen PINs werden in der Regel sofort bei Onlinegeschäften eingesetzt. Finanzielle Schäden von bis zu 1.000 Euro sind dabei keine Seltenheit.

  • Bitte geben Sie keinesfalls PINs am Telefon weiter, auch wenn der Anrufer die passende Seriennummer zum PIN nennen kann. Grundsätzlich führen weder paysafecard noch Lieferanten Tests bei ihren Verkaufsstellen durch, bei welchen telefonisch der Ausdruck oder die Weitergabe von PINs gefordert wird.
  • Informieren Sie hierüber auch alle Ihre Mitarbeiter.
  • Sollten derartige dubiose Anrufe eingehen, notieren Sie Anrufnummer sowie Name des Anrufers und informieren Sie umgehend die örtliche Polizeidienststelle.
  • Für den Fall, dass dennoch PINs weitergegeben wurden, rufen Sie unverzüglich die 24-Stunden-Hotline von paysafecard an und lassen Sie die entsprechenden PINs sperren.

Tankstellengewerbe Bayern weist Vorwürfe von Ministerin Haderthauer zurück

Günter Friedl

München: Scharf zurückgewiesen hat der Vorsitzende des Tankstellengewerbes Bayern Günter Friedl den Vorwurf der bayerischen Sozialministerin, man betreibe Stimmungsmache gegen die Vollzugshinweise des Ministeriums zum Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Die Hinweise sind eindeutig formuliert und jedermann kann nachlesen, was das Ministerium verbieten möchte. Zum Thema Reisebedarf verkaufen wird dabei ausgeführt: Eine Ausnahme vom Ladenschluss „gilt nur für die Abgabe des … Warensortiments an Reisende und Mitreisende des Kraftfahrzeugverkehrs, d.h. an Kraftfahrer und deren Mitfahrer. Eine Abgabe … an Nichtreisende ist nicht zulässig.“ Günter Friedl: „Hier kann man nichts falsch verstehen: Reisebedarf, also Zeitungen, Tabakwaren, Lebensmittel, alkoholfreie und alkoholische Getränke in kleinen Mengen und vieles mehr, darf nach dem Willen des Ministeriums nicht an Fußgänger und Radfahrer verkauft werden! Die Vollzugshinweise stellen wir jedermann zum Nachlesen zur Verfügung.“

Das Tankstellengewerbe Bayern hat eine andere Auffassung zu der gesetzlichen Regelung als das Ministerium: Nach dem derzeit geltenden Ladenschlussgesetz ist an Tankstellen der Verkauf von Reisebedarf ohne Einschränkung des Bezieherkreises möglich, anders als an Bahnhöfen und Flughäfen, wo der Gesetzgeber bewusst den Verkauf von Reisedarf nur an „Reisende und Pendler“ zulässt. Friedl: „Auch Ministerpräsident Seehofer fordert eine lebensnahe Regelung genauso wie die Menschen im Freistaat. Wir werden unsere Forderung hierfür mit einer Petition in den Landtag einbringen!“ Die Forderung des Tankstellengewerbes Bayern für eine solche lebensnahe Regelung wird auch von den Bürgerinnen und Bürgern getragen. Bisher haben sich per Name, Ort und Unterschrift über 72.000 Personen der Forderung angeschlossen.

Bedauerlich bezeichnet Friedl das Vorgehen des Ministeriums: „Das Gespräch mit uns hat man seitens des Ministeriums leider nie gesucht. Wir mussten von dieser Regelung aus der Zeitung erfahren. Nun liegt das Kind im Brunnen und man versucht die eigenen Versäumnisse im Ministerium zu überspielen. Wir wollen schließlich nur eine Regelung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, und Reisebedarf ohne Strafandrohung an jedermann verkaufen!“

Über 62.000 Unterschriften für Verkauf von Reisebedarf an jedermann!

Neuregelung des Ladenschlusses an Tankstellen:

München. Das Tankstellengewerbe Bayern freut sich über die Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer am Rande der CSU-Klausurtagung in Kloster Banz: Der Vollzugshinweis zum Alkoholverkauf an Tankstellen „müsse angepasst werden an den bayerischen Grundsatz des ‚Leben und Leben lassen‘“.

„Wir sind erleichtert, dass der bayerische Ministerpräsident erkannt hat, dass die Beamten hier weit über das Ziel hinausgeschossen sind, und wir hoffen nun, dass man wieder zu einer praktikablen Form des Verkaufs von Reisebedarf nach Ladenschluss an unseren Tankstellen kommen wird. Das Gesetz macht hier ein klares Angebot: Verkauf von Reisebedarf an jedermann!“ so Günter Friedl, Vorsitzender des Tankstellengewerbes Bayern. Während der Gesetzgeber bei Flughäfen und Bahnhöfen explizit auch den Kundenkreis beschrieben hat - Reisende und Berufspendler - sieht er für Tankstellen nur die Einschränkung des Verkaufsangebotes (Reisebedarf) vor, aber eben gerade keine Einschränkung des Bezieherkreises. „Zu dieser Regelung sollten wir wieder zurückkehren“, mahnt Friedl.

Der Tankstellenvertreter fordert, dass Reisebedarf, darunter fallen Zeitungen, Lebensmittel, alkoholfreie und alkoholische Getränke in kleinen Mengen und vieles mehr, wieder an jedermann verkauft werden darf: „Diese Forderung wird von der Bevölkerung im Freistaat getragen. Wir haben in den letzten zwei Wochen über 62.000 Unterschriften für den Verkauf von Reisebedarf an jedermann an den bayerischen Tankstellen gesammelt, die wir nächste Woche mit einer Petition mit dem Ziel der Rückkehr zur alten, bewährten Regelung im Bayerischen Landtag einreichen werden!“

Friedl abschließend: „Dem Sozialministerium scheint es offensichtlich in erster Linie um den Alkoholverkauf gegangen zu sein. Hier hatte die Vollzugsverordnung eine Definition des ‚alkoholischen‘ Reisebedarfs, die eine Klarstellung des Begriff ist und die wir als Tankstellenbetreiber akzeptieren!“

Verwaltung riskiert Versorgung mit Kraftstoffen

•    Bald kein Benzin mehr am Abend und am Sonntag?
•    Verkaufsverbot von Reisebedarf bedroht Existenzen der Tankstellen-betreiber

München. Die bayerischen Tankstellen erleiden massive Umsatzeinbrüche durch das vom bayerischen Sozialministerium erlassene Verkaufsverbot von Reisebedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten, die sehr bald Schließungen von Tankstellen in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen zur Folge haben wird, so Günter Friedl, Vorsitzender des Tankstellengewerbes Bayern: „Die Tankstellenpächter erhalten je Liter verkauften Kraftstoff eine Vergütung von 0,9 bis 1,2 Cent. Davon ist der Betrieb einer Tankstelle in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen nicht zu finanzieren. Durch die ministeriellen Einschränkungen des Verkaufs von Reisebedarf allein an Autofahrer und ihre Beifahrer verlieren die Tankstellen rund ein Viertel ihres Gesamtumsatzes. Dies wird massive  Konsequenzen auch für die Versorgung der Menschen mit Kraftstoffen zu besagten Zeiten zur Folge haben!“

Fraglich bleibt die Rechtsgrundlage für die Verordnung des Sozialministeriums:  In dem Urteil, auf welches man sich bezieht, ging es um die Auslegung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz, in dem die Verkaufsmenge und die Käufergruppen nirgends beschrieben und unterschieden waren. Deshalb war diese Definition der Begriffe für dieses Gesetz nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts notwendig.

Anders verhält es sich allerdings in Bayern, wo das alte Bundes-Ladenschlussgesetz weiter gilt: Auch hier gilt eine Begrenzung des Verkaufs außerhalb der Ladenöffnungszeiten auf Reisebedarf und zwar beim Verkauf an Tankstellen, Bahnhöfen und Flughäfen.
„Während der Gesetzgeber jedoch bei Flughäfen und Bahnhöfen explizit auch den Kundenkreis beschrieben hat - Reisende und Berufspendler - sieht er für Tankstellen nur die Einschränkung des Verkaufsangebotes (Reisebedarf) vor, aber eben gerade keine Einschränkung des Bezieherkreises. Deshalb halten wir als Tankstellengewerbe Bayern die neuen Vollzugshinweise des bayerischen Sozialministeriums zu diesem Artikel für falsch. Denn diese nehmen nun eine Einschränkung vor, die das Gesetz nicht vorsieht,“ mahnt Friedl.

Der Tankstellenvertreter bedauert sehr, dass nun Reisebedarf, darunter fallen Zeitungen, Lebensmittel, alkoholfreie und alkoholische Getränke und vieles mehr, nicht mehr an Fußgänger und Radfahrer verkauft werden darf: „Dies führt zu großen Konflikten in unseren Tankstellen: Erklären Sie bitte einem Fußgänger, dass der Autofahrer per Gesetz eine Flasche Wein kaufen darf, er aber nicht. Genauso ist der Verkauf von Zeitungen, Tabakwaren oder Brötchen zum Beispiel am Sonntag nun an Radfahrer und Fußgänger verboten, was ebenfalls von der Gesellschaft als lächerlich empfunden wird und zu massiven Ärger an den Tankstellen führt!“

Hinweis: Eine ausführliche Stellungnahme unseres Verbandes zu der Thematik finden Sie hier.

Freie Tankstellen verhindern höheren Kraftstoffpreis!

München. Ohne Freie Tankstellen wäre der Kraftstoff in Deutschland wohl noch teurer. Die Freien Tankstellen brauchen deshalb einen fairen Rahmen beim Einkauf ihrer Ware. „Ein wichtiger Ansatz ist hier der Abgabepreis der Mineralölwirtschaft an Freie Tankstellen“, so Günter Friedl, Vorsitzender des Tankstellengewerbes Bayern. „Die Mineralölwirtschaft betreibt nicht nur eigene Netze zum Verkauf der Kraftstoffe, sondern versorgt natürlich auch die vielen Freien Tankstellen. Dabei wird der Verkaufspreis an die Freien Tankstellen aktuell sicher nicht durch den Wettbewerb festgelegt, sondern vielmehr so bemessen, dass er das eigene Tankstellennetz der Mineralölgesellschaft nicht nachhaltig gefährdet“ zeigt sich Friedl enttäuscht.

Hier müsse von staatlicher Seite eingegriffen werden. Das angestrebte Verfahren des Kartellamtes gehe deshalb in die richtige Richtung. Friedl: „Deswegen wäre es der richtige Weg, für den Verkauf von der Mineralölwirtschaft an Freie Tankstellen einen Preisabschlag festzulegen. Also eine Verpflichtung der Mineralölwirtschaft, den Kraftstoff an Freie Tankstellen preiswerter abzugeben als er an den eigenen Tankstellen an den Endkunden verkauft wird. Die derzeitige Verpflichtung, dieses nur zum gleichen Preis zu müssen, schafft nämlich keinen Wettbewerb. Die Mineralölgesellschaft hat mit dem Verkauf an die Freie Tankstelle bereits ihren Gewinn erzielt, während die Freie Tankstelle erst noch etwas auf den Preis aufschlagen muss, um die Kosten zu erwirtschaften.“

Der Autofahrer gewinnt durch eine solche Verpflichtung, weil er so mit seiner bewussten Entscheidung für eine Freie Tankstelle  die großen Mineralölgesellschaften motiviert, die Preise  zu senken, und damit wiederum die Einkaufspreise der Freien Tankstellen. Dies setzt eine Preissenkungsspirale in Gang, bis wieder marktkonforme Preise erreicht werden.

Friedl abschließend: „Ich kann die Politik nur ausdrücklich in dem Vorhaben unterstützen, dort wo Regelungsbedarf angemessen ist, und das ist offensichtlich in der Tankstellenbranche der Fall, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ich bin sicher, dass die Festlegung einer wenn auch noch so geringen Mindestmarge für Freie Tankstellen zu billigerem Benzin und Diesel führen werden!“

Kraftstoffe werden immer teurer – Tankstellenpächter sind die Verlierer

München. Autofahrer müssen immer mehr für Benzin und Diesel zahlen und ihr Unmut wächst. Dies bekommen die Tankstellenpächter vor Ort zu spüren. Dabei trifft die Kritik hier die Falschen, so Günter Friedl, Vorsitzender des Tankstellengewerbes Bayern: „Allein die Mineralölgesellschaften sind die Verursacher und Nutznießer von Preisspiralen nach oben bei Kraftstoffen.“

Von jedem Liter verkauften Kraftstoff erhalten die Tankstellenpächter circa 1 Cent. Der Rest geht an die Mineralölgesellschaften und den Staat! „Davon kann man nicht leben und auch das Shop-Geschäft entwickelt sich wegen starker Einschränkungen der Einkaufsmöglichkeiten seitens der Mineralölgesellschaften immer schlechter. Der Durchschnittsverdienst eines Tankstellenpächters liegt bei circa 32.000 Euro pro Jahr vor Steuern und Abgaben. Die Situation der Tankstellenpächter ist in einem Zustand, der eines sozialen Rechtsstaates nicht mehr würdig ist“ kritisiert Friedl die aktuelle Situation der Tankstellenpächter.

Die Ursache für diese Situation liegt in einem krassen Machtungleichgewicht der Vertragspartner. Dieses Ungleichgewicht - Tankstellenpächter auf der einen Seite und Mineralölgesellschaft auf der anderen - kann so nicht weiterbestehen. „Das Tankstellengewerbe Bayern fordert von der Bundesregierung hier einzugreifen. Das Bundeswirtschaftsministerium könnte Schutzmaßnahmen für die Tankstellenpächter festlegen. Das Handelsgesetzbuch sieht nämlich gerade den Schutz des wirtschaftlich unterlegenen Handelsvertreters - in diesem Fall des Tankstellenpächters - vor, um die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Handelsvertreter sicherzustellen. Es gibt im deutschen Recht also eine gesetzliche Grundlage für ein Korrektiv, sie wird nur nicht angewandt“ beklagt Friedl.

Abschließend formuliert Friedl noch einen Wunsch: „Es wäre schön, würde der Autofahrer - wenn er das nächste Mal beim Bezahlen an der Tankstelle seinen Unmut über hohe Spritpreise artikuliert – bedenken, dass die Tankstellenpächter und ihre Mitarbeiter nicht die Preise festsetzen und so die falschen Adressaten seiner Kritik sind!“

Vom neuen Provisionsmodell von ARAL profitiert nur die Mineralölwirtschaft!

Tankstellengewerbe Bayern sieht keine Verbesserungen für Tankstellenbetreiber

Zu dem geplanten neuen Provisionsmodell der ARAL bei Ihren Tankstellen erklärt der Vorsitzende des Tankstellengewerbes Bayern Günter Friedl: „So verlockend das Angebot höherer Provisionen für die Tankstellenbetreiber wäre, ist das geplante neue Modell der ARAL eine Mogelpackung, die keinen Erfolg haben wird. ARAL versucht mit dem neuen System die Margeneinbußen bei Preissenkungen teilweise hin zu den Tankstellenbetreibern zu verlagern: Nach den bekanntgewordenen ARAL-Vorstellungen legt der Konzern täglich einen Referenzpreis fest. Verkaufen Tankstellenbetreiber den Kraftstoff teurer, sollen sie 2,4 Cent statt 1,2 Cent Provision pro Liter erhalten; müssen sie den Kraftstoff billiger verkaufen, weil sich der gewünschte Preis am Markt nicht erzielen lässt, muss der Tankstellenbetreiber einen Abschlag bei seiner schon mageren Provision hinnehmen und dies bei einem durchschnittlichen jährlichen Pächtereinkommen von zuletzt 32.800 Euro vor Steuern.“

Ein weiteres Risiko des Absinkens von Einkommen kann von den Tankstellenbetreibern nicht mehr getragen werden. Auch ist es keineswegs überzeugend, dass eine solche Provisionsregelung zu weniger Bewegung beim Benzinpreis führen würde. „Warum sollte sich dadurch der nach Auskunft der Mineralölgesellschaften bestehende intensive Wettbewerb denn verändern“, fragt Friedl.

Zwar ist erfreulich, dass ARAL anscheinend nun erkennt, dass man mit den gegenwärtigen niedrigen Provisionen für Pächter keine Tankstelle mehr wirtschaftlich betreiben kann, doch geht man bei ARAL einen falschen Weg.

Das Tankstellengewerbe Bayern kämpft seit langem im Bundeswirtschaftsministerium dafür, dass von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Mindestbedingungen für Tankstellenbetreiber festzusetzen endlich Gebrauch gemacht wird und so ein vernünftiges Einkommen der Tankstellenbetreiber gesichert werden kann. „Lieber sollten wir unsere Tankstellenbetreiber fördern als die Einkommen der Mineralölkonzerne. Leider sieht man aber im Bundeswirtschaftsministerium nur die Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ärzte als schützenswert an, erlässt für diese eigene Honorarordnungen und vergisst die Tankstellenbetreiber, die unfreiwillig jährlich rund 40 Milliarden Euro an Steuern für den Staat eintreiben müssen“, bedauert Friedl.

Gehört der Kauf eines Schokoriegels oder einer Flasche Mineralwasser an bayerischen Tankstellen bald der Vergangenheit an?

München. Das Tankstellengewerbe Bayern widerspricht Kommunen im Freistaat, die aktuell versuchen, den Verkauf von Reiseproviant wie Schokoriegel oder Mineralwasser außerhalb der Ladenöffnungszeiten an Nichtautofahrer zu verbieten. Günter Friedl, Vorsitzender des Tankstellengewerbes Bayern: „Die Auswirkungen dieser Regelung wären für den Tankstellenbetreiber dramatisch, sollten wir den Shop-Verkauf ab 20:00 Uhr tatsächlich einstellen müssen. Zur Klarstellung - es geht nicht um Alkohol, sondern um sämtliche Shop-Artikel!“

In einigen Gemeinden Bayerns wird der Verkauf außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten an Nicht-Autofahrer untersagt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches über einen Fall in Rheinland-Pfalz entschieden hat.

Friedl: „Die Reaktionen der Kundschaft in den Tankstellen zeigt, dass dieses Vorgehen von der Bevölkerung in der überwiegenden Mehrheit mit Befremden und Unverständnis aufgenommen wird. Ebenso bereitet die Umsetzung dieser Regelung große Probleme: Dem Tankstellenbetreiber wird hiernach die Pflicht auferlegt, bei jedem Verkauf von Reisebedarf explizit zu prüfen, ob der Kunde auch tatsächlich Reisender ist, also Kfz-Fahrer oder Mitfahrer. Fußgänger oder Radfahrer dürfen ausdrücklich keine Waren mehr kaufen!“ 

Eine solche Regelung ist in der Praxis kaum durchführbar. So sind vom Kassenraum in der Regel die Zufahrtsbereiche nur schwer zu übersehen, so dass eine Überprüfung, wer mit dem Fahrzeug oder zu Fuß da ist, kaum möglich ist. Dies gilt umso mehr, da durch den ständigen Kostendruck meist nur begrenzt Personal zur Verfügung steht, vor allem in den Nachtzeiten. Selbst ein einfaches Nachfragen beim Kunden kann zu keiner ordentlichen und korrekten Überprüfung führen, so dass die Kontrollpflicht des Tankstellenbetreibers zum Scheitern verurteilt ist.

Im Übrigen halten wir, so Friedl, die Auslegung des in Bayern weiterhin geltenden Bundes-Ladenschlussgesetzes in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für rechtlich bedenklich.

Die Regelungen des Ladenschlussgesetzes in Bayern sind nicht identisch mit dem Ladenöffnungsgesetz des Landes  Rheinland-Pfalz. So ist im rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz niemals die Rede von Reisenden, so dass das Bundesverwaltungsgericht sich bei der Definition des Reisenden stets auf die Auslegung des Begriffs Reisebedarf stützen musste und durchaus nachvollziehbar hieraus den Begriff des Reisenden als Pkw-Fahrer und Mitfahrer interpretierte.

Während in Rheinland-Pfalz der Begriff des Reisenden auf der Grundlage des Reisebedarfs interpretiert werden musste, machte sich der Gesetzgeber bei der Schaffung des Bundes-Ladenschlussgesetzes die Mühe, zwischen den einzelnen Empfängerkreisen zu unterscheiden. Der Begriff Reisebedarf dient hier lediglich der Definition eines begrenzten Warensortiments, nicht jedoch der Zuordnung eines Empfängerkreises.

Beim Bundes-Ladenschlussgesetz in Bayern wird bei den Ausnahmeregelungen für Tankstellen, Bahnhöfe und Flughäfen ausdrücklich zwischen Reisenden, Berufspendlern und anderen Personen differenziert. Im Rückschluss ergibt sich hieraus, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Regelung des  Verkaufs von Reisebedarf explizit zwischen den einzelnen Käufergruppen differenzieren wollte. § 6 LadSchlG gestattet hiernach während der Ladenschlusszeiten den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen ohne Einschränkung des Kundenkreises, wohingegen in § 8 und § 9 LadSchlG zwischen Verkauf von Reisebedarf in Bahnhöfen an Reisende bzw. Berufspendler und andere Reisende und an Flughäfen an Reisende und bei  internationalen Flughäfen zwischen Reisenden und auch anderen Personen als Reisenden unterschieden wird.

Friedl: „Da sich der Gesetzgeber bei Tankstellen im Gegensatz zu  Bahnhöfen und Flughäfen auf den Reisebedarf begrenzt, also  keine Einschränkung hinsichtlich des Kundenkreises vornimmt, kann davon ausgegangen werden, dass bereits der Gesetzgeber erkannt hat, dass Tankstellen nicht kontrollieren können, wer Reisender ist und wer nicht. Daher sehen wir die Anweisung der Kommunen als falsch an und werden uns dagegen wehren!“

Ob eine Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das in Bayern geltende Bundes-Ladenschlussgesetz einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird, steht somit in Frage. Vielmehr scheint es, dass das für Rheinland-Pfalz ergangene Urteil aufgrund der unterschiedlichen Gesetzestexte auf Bayern nicht übertragbar und deshalb rechtlich bedenklich ist. Das Tankstellengewerbe Bayern lässt dies aktuell durch eine Anwaltskanzlei prüfen.

Tankstellengewerbe Bayern zu E 10

München. Das Tankstellengewerbe Bayern fordert die Mineralölgesellschaften auf, nun sehr schnell E 10 an allen Tankstellen zur Verfügung zu stellen: „Nach dem Benzingipfel ist klar, dass der Kraftstoff E 10 kommen soll. Nun ist es wichtig, dass dieser möglichst schnell flächendeckend eingeführt wird, um Wettbewerbsverzerrungen für Tankstellenbetreiber zu vermeiden. Jene Tankstellen, die bereits umgestellt sind, haben aktuell massive Wettbewerbsnachteile gegenüber den noch nicht mit E 10 belieferten Tankstellen, da diese von den verunsicherten Autofahrern gemieden werden“ widerspricht Uwe Trautmann, Sprecher des Tankstellengewerbes Bayern, Plänen des Bundeswirtschaftsministers Brüderle, eine ‚Atempause‘ bei der Einführung von E 10 zu machen. Auf Grund der starken Zurückhaltung der Autofahrer bei E 10 hätten die betroffenen Tankstellenbetreiber massive Umsatzeinbrüche auch im Shopgeschäft zu verzeichnen, die nicht hingenommen werden könnten, beschreibt Trautmann die Situation an den Tankstellen. Hier seien die Mineralölgesellschaften gegenüber den Tankstellenbetreibern in der Pflicht!
Das Tankstellengewerbe Bayern stellt seinen Mitgliedern die notwendigen Unterlagen zur Beratung der Autofahrer und Autofahrerinnen in Sachen E 10 zur Verfügung: „Wir empfehlen den Tankstellenbetreibern, die entsprechenden Verträglichkeitslisten an ihren Stationen bereit zu halten, um den Kunden zu beraten. Es ist aber auch klar, dass eine verbindliche Auskunft allein die Autohersteller geben können. Tankstellenbetreiber können hier nur Informationen aus zweiter Hand weitergeben. Wir hoffen, dass es den Akteuren der E 10-Einführung - Automobilhersteller, Mineralölwirtschaft und Politik - bald gelingt, das notwendige Vertrauen in den neuen Kraftstoff herzustellen“, so Trautmann abschließend.

Verträgt Ihr Auto E 10: Hier finden Sie eine Antwort!

Letzte Änderung: 03.12.2015Webcode: 0098976