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Die Kfz-Versicherung wechseln

Bis 30. November kann die Auto-Versicherung gekündigt werden. Wer wechseln möchte, sollte sich gut informieren. Foto: ProMotor

Bonn. Alles neu macht der November, zumindest bei der Autoversicherung. Keine andere Versicherung wechseln die Verbraucher so oft wie ihre Autoversicherung. Und dies führt zu einer regelrechten Wechselrallye im November: Kündigungs-Stichtag ist der 30.11. eines jeden Jahres.

Aber bei aller Euphorie zum Geldsparen gilt: Augen auf bei der Versicherungswahl. Es gibt große Preis-, Leistungs- und Serviceunterschiede.

Auf was soll man beim Wechsel achten?

Ein Wechsel sollte gut vorbereitet sein. Man sollte sich über den gewünschten Versicherungsumfang und mögliche Leistungseinsparungen im Klaren sein. Hier helfen Vergleichsportale weiter, um sich einen guten Überblick über das Angebot zu machen.

Ein gesetzliches Muss ist die Haftpflichtversicherung für das Auto. Die Deckungssumme sollte bei mindestens 100 Millionen Euro liegen.

Wo kann man sparen?

Ein wichtiges Kriterium sind die unfallfreien Versicherungsjahre. Vorsichtiges Fahren rentiert sich besonders und wird von den Versicherungen mit günstigeren Tarifen honoriert.

Ein weiteres Prüfkriterium ist die Frage der Kaskoversicherung. Neue Fahrzeuge sind in der Regel durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert, bei einem älteren Fahrzeug kann sich der Wechsel in den Teilkaskobereich lohnen. Auch über eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann man seine Beiträge senken.

Haben sich die Rahmenbedingungen geändert? Rabatte gewähren die Versicherungskonzerne zum Beispiel dann, wenn man Garagenparker oder Wenigfahrer ist. Wird das Fahrzeug nur von einem selbst und wenigen Personen gefahren, bieten viele Anbieter ebenfalls Rabatte. Auch Frauen oder bestimmte Berufsgruppen erhalten oft günstigere Konditionen. Nicht selten werden Neukunden besonders günstige Tarife angeboten. 

Einsparmöglichkeiten finden sich auch im Kleingedruckten. Braucht man zum Beispiel die Schutzbriefleistungen wirklich oder sind diese schon anderweitig abgedeckt?

Themen wie Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl, Wildschadenklausel, Marderbiss oder die sogenannte „Mallorca-Police“ stehen hier genauso an wie die Frage, ob man eine Werkstattbindung durch die Versicherung akzeptieren will oder man bei einem Schaden sich die Werkstatt selbst aussuchen möchte.

Wie geht der Wechsel?

Hat man – zum Beispiel auf einem Vergleichsportal – eine neue Versicherung seines Vertrauens gefunden, sollte man sich über das Portal oder die Versicherung selbst ein konkretes Angebot einholen und den neuen Vertrag abschließen. Er  beginnt zum 1. Januar.

Der neue Kunde erhält eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die Kfz-Zulassungsstelle wird von der Versicherung über den Versicherungswechsel informiert.

Jetzt kann man seinen bisherigen Versicherungsschutz kündigen, am besten per Einschreiben. Hierbei den Stichtag 30. November unbedingt einhalten. Bis dann muss die Kündigung beim bisherigen Anbieter vorliegen.

Viele Versicherer werben zur Wechselsaison im November mit günstigen Tarifen um Neukunden, daher sollte auch die Laufzeit bei dem neuen Vertrag am 31. Dezember enden. So kann man auch in Zukunft von den besonderen Angeboten zur nächsten Wechselrallye wieder profitieren.

Gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Ja – das gibt es. Zum einen, wenn die Versicherung eine Beitragserhöhung oder Leistungssenkung angekündigt hat. Dann hat man einen Monat Zeit, sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

Zum anderen hat man nach einem Schadensfall und nach dem Kauf eines Fahrzeugs die Möglichkeit, seine Autoversicherung zu wechseln.         

Letzte Änderung: 09.10.2019Webcode: 0126487