Nebel: Die weiße Gefahr im Herbst

Im Herbst schränkt Nebel die Sicht ein, teilweise bis auf wenige Meter. Jetzt müssen Autofahrer besonders wachsam sein. Foto: Montypeter/Shutterstock

Bonn. Rutschige Straßen durch Laub, Regen und oft auch schon Reifglätte – das Fahren im Herbst ist deutlich anstrengender. Und dann taucht aus dem Nichts auch noch Nebel auf.

Gerade morgens und abends schränken die Schwaden die Sicht ein, teilweise bis auf wenige Meter. Jetzt müssen Autofahrer besonders wachsam sein. Vorausfahrende Wagen oder Hindernisse auf der Straße sind kaum noch zu erkennen. Nebel hat daneben die tückische Eigenschaft, Geräusche zu schlucken, also auch das Fahrgeräusch des eigenen Wagens, was auch die Wahrnehmung der eigenen Geschwindigkeit trübt.

Daher lautet die wichtigste Regel bei Nebelfahrten: Runter vom Gas Licht an und Abstand erhöhen.

Die richtige Geschwindigkeit wählen

Bei Nebel gilt die Faustregel: Sichtweite gleich Geschwindigkeit. Wenn auf der Straße die Sicht nur noch 50 Metern beträgt, darf nicht schneller als mit Tempo 50 gefahren werden. So schreibt es die Straßenverkehrsordnung vor. Ist der Nebel noch dichter, muss auch das Tempo weiter gedrosselt werden. Bei einer Sicht von 30 Metern gilt dann Tempo 30.

Den richtigen Abstand einhalten

Eine gute Orientierungshilfe in Sachen Sicht sind die Leitpfosten am Straßenrand. Sie sind auf Autobahnen und Landstraßen in einem Abstand von 50 Metern angebracht. Auch die Fahrbahnmarkierungen in der Straßenmitte helfen weiter. Auf Landstraßen haben sie einen Abstand von zwölf, auf Autobahnen von 18 Metern.

Der rechte Straßenrand und die Leitposten sollten in dichtem Nebel auch als Orientierung dienen, um stets am rechten Fahrbahnrand zu fahren. So wird verhindert, dass man auf die Gegenfahrbahn gerät.

Das richtige Licht einschalten

Wichtigstes Instrument, um im Nebel besser gesehen zu werden, ist die Nebelschlussleuchte. Sie funktioniert nur in Verbindung mit dem Fahrlicht und muss stets manuell eingeschaltet werden. Sie darf erst bei Sichtweiten unter 50 Metern strahlen.  

Unter anderen Bedingungen blendet das sehr hell leuchtende rote Licht nachfolgende Autofahrer. Daher hat der Gesetzgeber bei unsachgemäßer Nutzung der Nebelschlussleuchte ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vorgesehen. Werden durch die Nutzung Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, sind 25 beziehungsweise 30 Euro fällig.

Experten raten im Herbst nicht nur mit Tagfahrlicht zu fahren, sondern das Abblendlicht zu nutzen. Dann leuchten auch die Rücklichter. In vielen EU-Ländern ist dies sogar Pflicht.

Das Fernlicht ist bei Nebel nicht hilfreich. Die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht der aufgeblendeten Scheinwerfer stärker, sorgen für Blendeffekte und verschlechtern daher die Sicht zusätzlich.

Dem gegenüber streuen Nebelscheinwerfer das Licht flach und breit über der Straße und sorgen so für eine bessere Sicht. Diese Zusatzleuchten dürfen auch bei Sichtbehinderung durch starken Regen und Schnee eingeschaltet werden.

Weitere Tipps für eine Fahrt im Nebel

  • Die Fahrt im Nebel ist anstrengend, besonders für die Augen. Daher rechtzeitig an Pausen denken.
  • Ablenkungen wie laute Musik oder intensive Gespräche mit Mitfahrern sollten vermieden werden.
  • Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind im Nebel tabu.
  • Der feuchter Nebelfilm auf der Frontscheibe des Autos und verringert die Sicht zusätzlich. Daher regelmäßig die Scheibenwischer einschalten.
  • Gefahr droht zusätzlich auf Brücken: Dort kann der Nebel schneller als auf anderen Straßenabschnitten gefrieren. 
Letzte Änderung: 09.10.2019Webcode: 0126529