Rettung bei Punkte-Ärger

[05.04.2018] Bonn. Post aus Flensburg. Dem Brummifahrer schwant Böses. Und richtig:  Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordnet nach der rasanten Tempofahrt neben der Geldbuße einen Punkt. Auf dem Konto steht damit jetzt die 5. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg – und der Job auch.

Dumm gelaufen, aber nicht hoffnungslos.  Das KBA weist im Schreiben zugleich auf die Möglichkeit des Punkteabbaus hin. Dazu muss der Sünder freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Höchste Eisenbahn also, denn nur ein Punkt mehr, und die Chance wäre für den Brummifahrer vertan.

So funktioniert der Punkteabbau

Wer maximal fünf Punkte hat, kann mit dem Fahreignungsseminar immer nur einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abbauen. Wer mehr Punkte gesammelt hat, muss warten, bis sie verjährt sind: Ein-Punkt-Delikte nach zweieinhalb Jahren, Zwei-Punkte-Verstöße nach fünf und Straftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren.

Das Rettungsseminar kostet rund 400 Euro und wird von Sachverständigenorganisationen wie Dekra und TÜV angeboten. Fahrlehrer und Verkehrspsychologen kümmern sich in vier Sitzungen um die Autofahrer. Im verkehrspädagogischen Teil steht das sichere Fahren auf dem Lehrplan.

Im verkehrspsychologischen Teil werden Ursachen für die Verkehrsverstöße herausgefunden und Lösungsstrategien für das eigene Verhalten entwickelt. Mit unterschriebener Teilnahmebescheinigung geht es schließlich zur Fahrerlaubnisbehörde, die dann einen Punkt löscht.

Auskunft über den Punktestand erhalten die Verkehrssünder kostenlos persönlich, postalisch oder online beim KBA. Dort gibt es auch die Information, wann die Punkte verfallen. Geschieht das in absehbarer Zeit, kann auf das Fahreignungsseminar auch verzichtet werden. 

Letzte Änderung: 09.05.2018Webcode: 0119166