Kassenpachtrückerstattung – Sichern Sie Ihre Rechte!

[15.07.2016] Die Diskussionen um die Kassenpacht halten an. Zeigte sich in der Rechtsprechung zuletzt ein eindeutiger Trend zugunsten der Tankstellenbetreiber, so hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein mit einem aktuellen Urteil wieder alles in Frage gestellt. Letztlich wird man abwarten müssen, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird.  Derzeit nutzen einige Mineralölgesellschaften dieses aus unserer Sicht nicht haltbare Urteil, um die Tankstellenbetreiber von der Geltendmachung ihrer Rückerstattungsansprüche abzuhalten.

Wir empfehlen jedoch: Sichern Sie sich in jedem Fall Ihre Rechte! Mit jedem Jahr, welches Sie abwarten, verlieren Sie aufgrund der gesetzlichen Verjährung Geld! Ein entsprechendes Musterschreiben zur Geltendmachung Ihrer Kassenpachtforderung gegenüber Ihrer Mineralölgesellschaft sowie ein Muster für eine wirksame Verjährungsverzichtserklärung durch Ihre Mineralölgesellschaft finden eingeloggte Mitglieder unseres Verbandes hier:

Letzte Änderung: 15.07.2016Webcode: 0106045