
Corona-Virus: Ende der Isolationspflicht aus Arbeitgebersicht
Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen sieben Innungen informiert die Innungsbetriebe über den aktuellen Stand im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
Seit 16. November 2022 unterliegen SARS-CoV-2-Infizierte in Bayern nicht mehr einer häuslichen Isolationspflicht, sondern müssen sich nur noch für mindestens fünf Tage bestimmten persönlichen Schutzmaßnahmen unterwerfen, namentlich einer Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.
Zusätzlich gibt es für Infizierte zeitlich beschränkte Betretungs- und Tätigkeitsverbote, aber nur für bestimmte schutzwürdige Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.). Details regelt die bayerische „Allgemeinverfügung (AV) Corona-Schutzmaßnahmen“.
Wir haben in Abstimmung mit den Staatsministerien StMGP und StMAS Fragen und Antworten zusammengetragen, wie Arbeitgeber rechts-konform und infektiologisch sinnvoll mit dem Ende der Isolationspflicht umgehen können. Die konkreten Fragen/Antworten erhalten Sie als Download bei Ihrer bayerischen Kfz-Innung.