Erst "Zoll-Ei", dann Kennzeichen mit Ecken

Sie hatten die Aura von weiter Welt: die als Zoll-Ei verballhornten ovalen Kennzeichen, die einst für die Ausfuhr von Autos und Motorrädern verwendet wurden. Mit Beginn des Jahres 1989 jedoch endete die Ära der 1951 nach internationalen Vorschriften eingeführten elliptischen Form. Seither entsprechen die Zollnummerschilder den rechteckigen Maßen herkömmlicher Kfz-Kennzeichen von maximal 52 x 11 Zentimetern bei einzeiligen und 34 x 20 Zentimetern bei zweizeiligen Schildern.

Und nicht nur das: Während früher die Zollbehörde für die Vergabe der Schilder zuständig war, werden diese heute bei den Zulassungsstellen der Städte und Kreise beantragt. Mit diesem Kompetenzwechsel hat sich auch die Zusammensetzung der alpha-nummerischen Codes auf den Kennzeichen geändert. So gaben beispielsweise früher die ersten ein bis drei Zahlen auf dem Nummernschild Auskunft, welches Hauptzollamt die ovalen Bleche ausgegeben hatte. So standen etwa die Zahlen von 286 bis 290 für das Hauptzollamt Wiesbaden.

Heute hingegen beginnt die schwarze Buchstaben- und Zahlenkombination mit dem obligaten Kennzeichenkürzel für die Zulassungsstelle, also etwa "B" für Berlin, "HB" für Bremen oder "WAF" für Warendorf. Nach einem Zwischenraum mit rundem rotem Dienstsiegel folgt eine willkürlich vergebene Zahl, die ein- bis vierstellig sein kann. Daran schließt sich ein einzelner Buchstabe an. Dieser dient der zusätzlichen Identifikation und unterliegt ebenfalls keinem besonderen Vergabesystem.

Kennzeichen für die Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland vergeben Behörden nur für maximal ein Jahr. Auf einem roten Balken ist deshalb am rechten Rand des Nummernschildes das Verfalldatum aufgeprägt. In senkrechten Zahlenpaaren lassen sich Tag, Monat und Jahr ablesen, an dem die Gültigkeitsdauer endet. Nach deren Ablauf muss das Kennzeichen aber nicht an die Zulassungsstelle zurückgegeben, sondern kann entsorgt oder als Souvenir behalten werden. Übrigens dürfen Fahrzeuge nur dann mit Zollkennzeichen bewegt werden, wenn sie verkehrstauglich und haftpflichtversichert sind.

Zwar gelten die gut 30 Euro teuren Ausfuhrkennzeichen zwölf Monate, werden nach Angaben der Zulassungsbehörden im Durchschnitt aber nicht länger als ungefähr zwei Wochen genutzt. Vergeblich suchen wird man auf den Kennzeichen die farbigen Prüfplaketten. Denn wer ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, muss für das Fahrzeug einen HU- und ASU-Bericht vorlegen, der während der Laufzeit des Kennzeichens gültig ist.