Kfz-Gewerbe Bayern: Bundesregierung beschließt sofortigen Wegfall des Umweltbonus

[19.12.2023] 

München. Kundinnen und Kunden sowie Autohändler sind gleichermaßen fassungslos: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit sofortiger Wirkung das Auslaufen des Umweltbonus beschlossen. Seit gestern (17. Dezember 2023) können keine neuen Anträge mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Mit dieser Entscheidung zerstört die Bundesregierung das Vertrauen in eine nachvollziehbare und rationale Politik zur Förderung der Elektromobilität und schädigt damit tausende Kundinnen und Kunden sowie die Autohändler.

„Mehrere tausend bayerische Autofahrerinnen und Autofahrer haben ihr neues E-Fahrzeug nur aufgrund der Tatsache bestellen können, dass sie die Förderung in Höhe von 4.500 Euro ausbezahlt bekommen. Ohne Einhaltung einer Frist und das auch noch so kurz vor Weihnachten ist der Wegfall dieser Summe der finanzielle Ruin für viele Familien.“ sagt Albert Vetterl, Präsident des Kraftfahrzeuggewerbe Bayern. „Und neben dem immer weiter sinkenden Vertrauen in die Politik rückt das Ziel, bis zum Jahr 2030 rund 15 Millionen batteriebetriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bekommen, in immer weitere Ferne.“

Vetterl rät gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) dringend dazu, zumindest eine Verlängerung des Umweltbonus bis zum Jahresende einzuräumen. „Das Mindeste wäre, die Förderung bis zum 31. Dezember 2023 weiter laufen zu lassen und gleichzeitig in Abstimmung mit Ländern und Kommunen dafür zu sorgen, dass die Zulassungsstellen bis dahin geöffnet bleiben, um die Zulassungen umsetzen zu können.“

„Unsere Kundinnen und Kunden können sicher sein, dass wir sie nicht im Stich lassen und sich unsere rund 7.000 Mitgliedsbetriebe für sie einsetzen werden. Ob nun möglicherweise Zuschüsse seitens der Hersteller einen teilweisen Ausgleich schaffen, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Wir arbeiten mit Hochdruck an kurzfristigen Lösungen.“ sagt Albert Vetterl.

Laut BMWK sind bereits zugesagte Förderungen vom Stopp des Umweltbonus nicht betroffen und sollen ausgezahlt werden. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge des Eingangs weiterbearbeitet und werden – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – noch bewilligt. Nicht förderfähig sind jedoch Fahrzeuge, die kürzlich zwar an die Händler geliefert wurden, aber noch nicht zugelassen sind und für die bis einschließlich 17. Dezember 2023 noch kein Förderantrag gestellt wurde.

Letzte Änderung: 19.12.2023Webcode: 0136563