Stellungnahme zur Entscheidung des Kartellamtes

[15.12.2015] München. Der Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern Klaus Dieter Breitschwert zeigt sich enttäuscht von der Entscheidung des Bundeskartellamtes, die Zusammenarbeit von Kfz-Händlern mit Neuwagenvermittlungsportalen nicht kartellrechtlich anzugehen:

„Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist bedauerlich. Jeder, der sich einmal auf diesen Internetseiten umgesehen hat, findet genaue Preisangebote für Fahrzeuge, die Vermittlerplattformen bereits bei einer Anfrage von möglichen Kunden anbieten, so dass die Vermutung naheliegt, dass ein konkretes Fahrzeug auch einem Händler zuzuordnen ist.

Ohne vorher bestehende vertragliche Vereinbarungen zwischen Plattformbetreibern und Händlern könnte dieses Geschäftsmodell wohl schon deshalb nicht funktionieren, weil der Vermittler sonst nicht wüsste, welches Fahrzeug er zu welchen Konditionen bewerben kann – und deshalb ständig Gefahr liefe, wegen irreführender Preiswerbung belangt zu werden.

Die Entscheidung mag aus der Sicht der Wettbewerbshüter richtig sein, doch kann man aktuell die Kfz-Vertragshändler nur auffordern, genau ihre Verträge mit den Herstellern und Importeuren in punkto Internet und ständige Vermittler zu prüfen. Auch wenn der eine oder andere Hersteller vereinzelte Internet-Plattformen und ihre Arbeitsweisen nun akzeptieren will, sind weiterhin die geltenden Verträge bindend, beispielsweise wenn diese ständige Vermittler ausschließen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Vertragshändler vor Ort sich an die Verträge mit den Lieferanten halten muss, um mögliche Boni zu erhalten. Es bleibt abzuwarten, ob Zivilgerichte bei eventuellen Vertragsstreitigkeiten zwischen Händlern und Herstellern in diesem Punkt den wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkt berücksichtigen werden!“

Letzte Änderung: 15.12.2015Webcode: 0103500