Autokauf im Ausland

[22.10.2009] Angesichts knapper Kassen macht die verbreitete „Geiz ist geil“-Mentalität auch vor Autokäufern nicht halt. Vielfach wird suggeriert, dass man beim Kauf eines neuen Fahrzeugs jenseits deutscher Grenzen viel Geld sparen könne.

Doch so einfach und problemlos, wie es oft dargestellt wird, ist der Selbstimport aus dem europäischen Ausland nicht: der Aufwand ist erheblich, die rechtliche Situation schwierig und die bürokratischen Hürden hoch.

Dass es innerhalb der EU überhaupt zu Preisdifferenzen kommen kann, liegt zum einen an den unterschiedlichen Werksabgabepreisen der Hersteller in den einzelnen EU-Ländern, zum anderen an den verschiedenen nationalen Steuern, z. B. Luxus- oder Zulassungssteuern.

Deutsche Autokäufer, die ein Auto aus dem Ausland importieren, müssen diese nationalen Steuern nicht im Kaufland entrichten, sondern zahlen den Nettopreis und müssen dann in Deutschland auf den Kaufpreis 19 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt entrichten.

Folgendes sollten Sie beim Autokauf im Ausland beachten:

Nicht alle Fahrzeuge sind im Ausland preiswerter. In der Oberklasse sind Preisangleichungen zu erkennen, für Luxuslimousinen und Geländewagen zahlt man mitunter im Ausland sogar mehr.

Preisvergleich ist schwierig

Um sicher zu gehen, dass das Wunschmodell wirklich im Ausland so viel preiswerter zu haben ist, muss man die Ausstattungsmerkmale im Detail genau überprüfen, denn auch Modelle mit gleicher Typenbezeichnung können unterschiedlich ausgestattet sein.

So legt man im Norden eher Wert auf eine Sitzheizung, während im Süden die Klimaanlage wichtiger ist. Auch in Bezug auf Sicherheitsstandards gibt es große Unterschiede, in Deutschland gehören ein zweiter Airbag und ABS zur Basisausstattung, in anderen europäischen Ländern sind das unter Umständen Extras, die gesondert bezahlt werden müssen.

Zusätzlich erschwert wird der Preisvergleich auch dadurch, dass der Euro nicht in allen europäischen Mitgliedstaaten als Währung eingeführt wurde und das bei Preisvergleichen mehrheitlich die Nettopreise gegenüber gestellt werden.

Bürokratische Hürden bei der Überführung und Zulassung

Ist der Autokauf erst einmal getätigt, muss das Fahrzeug auch nach Deutschland kommen und dort zugelassen werden. Streng genommen müsste es auf einem Anhänger transportiert oder mit einem Überführungskennzeichen des Gastlandes über die Grenze gebracht werden. Im Einzelfall muss hier erst einmal die Versicherungsfrage geklärt werden.

Für die Zulassung braucht man in Deutschland dann verschiedene Unterlagen: Zum einen das Garantieheft mit Fahrgestellnummer, Übergabedatum und Stempel des ausländischen Händlers, die Kaufrechnung im Original, das COC (Certificate of Conformity - das Zertifikat der EU-weiten Typengenehmigung).

Beim Kraftfahrtbundesamt muss man dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, um sicher zu gehen, dass es sich nicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

Nur mit den vollständigen Unterlagen, für die evtl. auch Gebühren anfallen, bekommt man auch die gewünschten Zulassungspapiere. Der nächste Weg führt dann zum Finanzamt, denn innerhalb der ersten zehn Tage nach Erstzulassung sind die 16 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten.

Was passiert im Fall eines Mangels?

Stellt man zu Hause innerhalb des Garantie- oder Gewährleistungszeitraumes einen Mangel fest, stellt sich die Frage, wer diesen - für den Kunden kostenfrei - zu beseitigen hat.

Grundsätzlich gilt: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährt er überhaupt Garantie, muss er zusichern, dass ein Kunde unabhängig vom Kaufland jede Vertragswerkstatt innerhalb der EU in Anspruch nehmen kann. Aber: es gilt hierbei der gewährte Garantie-Umfang des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.

Bei der Sachmängelhaftung wird es schon schwieriger, den Anspruch geltend zu machen, denn hier ist nicht der Hersteller zur Mängelbeseitigung verpflichtet, sondern der jeweilige Händler.

Zwar gilt auch hier, dass jede EU-Vertragswerksstätte zur Behebung des Mangels verpflichtet ist, Vertragspartner des Autokäufers ist aber in jedem Fall der Händler im Ausland.

Also: wenn der Käufer sein Recht auf Rückabwicklung (Wandlung) des Kaufvertrages geltend machen möchte, kann er dies nur bei seinem Vertragspartner im Ausland tun. Der Gerichtsstand ist das jeweilige Kaufland, ein möglicher Prozess ist also im Ausland zu führen und schon allein schon auf Grund von Sprachbarrieren kompliziert.

Für den Kauf von Neufahrzeugen im Ausland lässt sich also folgendes Fazit ziehen:

Der genaue Vergleich in Bezug auf Ausstattung und Preise ist unabdingbar und mit einem hohen Zeit- und Rechercheaufwand verbunden. Es entstehen die Reisekosten ins Ausland, Überführungskosten und diverse zusätzliche Gebühren.

Und richtig teuer kann es werden, wenn man seine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung im Ausland geltend machen muss. Wer diese Unannehmlichkeiten nicht scheut und bereit ist, Risiken vor allem bei der eventuell anfallenden Rückabwicklung des Kaufvertrages einzugehen, kann vielleicht beim Autokauf im Ausland sparen.

Ob Aufwand und Risiko im Verhältnis zur tatsächlichen Ersparnis liegt, muss jeder Autokäufer für sich selbst entscheiden.

Der Schnäppchenjagd im Ausland stehen beim Autokauf in Deutschland die derzeit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten entgegen und die Nähe Ihres vertrauten Kfz-Meisterbetriebes. Und auf jeden Fall sind Sie hier rechtlich auf der sicheren Seite.

Letzte Änderung: 15.04.2016Webcode: 0085618