Leasen

[22.10.2009] Nicht nur für gewerbliche, sondern auch für Privatkunden kann das Leasen eines Fahrzeugs durchaus von Vorteil sein: die Monatsraten sind niedrig und kalkulierbar, die Fahrzeuge sind stets technisch neuwertig, am Ende der Vertragslaufzeit gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug einfach an den Händler zurück, ohne sich um den Verkauf des Gebrauchtwagens kümmern zu müssen.

Wer sich für ein Leasing-Fahrzeug entscheidet, sollte die vertraglichen Bedingungen genau beachten.

Beim Leasen bleibt die jeweilige Leasinggesellschaft, über die das Fahrzeug geleast wird, Eigentümer des Autos.
Der Leasingnehmer kann das Fahrzeug in gewissen – allerdings sehr weit gesteckten Grenzen - nutzen und zahlt dafür einen bestimmten Betrag. Die Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus monatlichen Leasingraten und einer Sonderzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit, die sich in der Regel auf 20 Prozent des Fahrzeugpreises beläuft.
Da der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages – die Laufzeit beträgt zwischen zwölf und 54 Monaten - im Autohaus zurückgibt, muss er den Restwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht finanzieren.
Eine weitere Sonderzahlung würde fällig, wenn der Fahrer das Auto erwerben möchte.
Die Finanzierung in Form von Leasing lohnt sich besonders für Freiberufler und Unternehmer, denn sie können die Monatsraten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Für Privatkunden ist Leasing wegen der niedrigen Monatsraten interessant. Trotzdem ist es für sie die teuerste Art Auto zu fahren: Sie tragen den hohen Wertverlust des Autos und erhalten – im Gegensatz zu Selbständigen - keine steuerlichen Entlastungen.

Wer sich für die „Auto-Pacht“ interessiert, sollte vor Vertragsabschluss jedoch einige Dinge beachten:

  • Für Steuern, Versicherungen und Reparaturen muss der Leasingnehmer so aufkommen, als wäre das geleaste Auto sein Eigentum. Pflicht bei allen Leasingverträgen ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

  • Erwischt man ein Leasingfahrzeug, bei dem in den ersten zwölf Monaten Mängel auftreten, muss der Händler kostenlos nachbessern. Nach wenigstens zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder kann das Auto zurückgeben.

  • Bei der Rückgabe muss der Allgemeinzustand des Fahrzeugs seinem Alter und seiner Laufleistung entsprechen. Abnutzungserscheinungen wie etwa abgewetzte Pedalgummis oder Fußmatten muss der Händler hinnehmen, Beschädigungen wie Beulen oder Lackschrammen darf er dem Kunden in Rechnung stellen.

  • Als Kunde kann man nicht jederzeit aus einem Leasingvertrag aussteigen, sondern ist grundsätzlich an die Laufzeit gebunden. Eine vorzeitige Beendigung ist nur mit Einverständnis des Leasinggebers möglich.

  • Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages –beispielsweise bei Diebstahl oder Totalschaden des geleasten Fahrzeugs- ersetzt die Kaskoversicherung in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Diese Summe entspricht jedoch in der Regel nicht dem Ablösewert des Leasingvertrages.
    Der liegt deutlich höher, da er den schnelleren Wertverlust eines Neufahrzeugs zu Beginn der Leasingdauer nicht in Betracht zieht. Die Differenz zwischen Zeit- und Ablösewert erstattet die Versicherung in solchen Fällen nicht; sie muss durch eine zusätzliche Risiko – Vorsorge abgedeckt werden, die allerdings nur wenige Leasingunternehmen automatisch anbieten.
    Wichtig ist es, vor Abschluss eines Leasingvertrages die Konditionen genau zu prüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Unterdeckungsschutzversicherung abzuschließen.
    So kann man sich vor hohen Nachzahlungen schützen.

  • Es gibt unterschiedliche Leasingarten.
    Das Restwert – Leasing und das Kilometer – Leasing. Beide Modelle unterscheiden sich in der Art der Schlussabrechnung. Beim Restwert-Leasing versucht der Händler, das Auto zu dem bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwert zu verkaufen. Bringt es weniger ein, muss der Kunde die Differenz bezahlen. Bringt es mehr ein, teilen sich Händler und Leasingnehmer nach einem vereinbarten Schlüssel den Gewinn. Unkomplizierter ist für den Kunden das Kilometer- Leasing. Wurde mehr als vertraglich vereinbart gefahren, muss nachgezahlt werden. Ist die Grenze nicht erreicht, gibt es Geld zurück. Allerdings ist der Kilometerpreis für Rückerstattungen weitaus geringer als der für Mehrkilometer.

  • Beim Gebrauchtwagen-Leasing geht es um Fahrzeuge mit Tageszulassung oder Vorführwagen, also technisch neuwertige Fahrzeuge, die als Leasingautos angeboten werden. Ihr Wert liegt deutlich unter den Listenpreisen von Neuwagen, daher sind die Leasingkosten für den Kunden niedriger als bei vergleichbaren neuen Modellen.
Letzte Änderung: 22.01.2015Webcode: 0085620