Kfz-Versicherung: Die richtige Wahl

[22.10.2009] 

Viele Autofahrer wechseln jährlich ihre Autoversicherung, meist auf der Suche nach dem billigsten Angebot. Um bessere Leistungen und günstigere Konditionen zu bekommen muss der alte Vertrag allgemein zum 30. November gelöst werden. Doch allein am Preis sollten sich, nach Empfehlung der Experten des Deutschen Kfz-Gewerbes, Autofahrer nicht orientieren, wenn sie ihrem alten Versicherer den Rücken kehren. Die scheinbar billigste Kraftfahrzeugversicherung könne sich schnell als teuer erweisen, wenn im Ernstfall die Leistungen nicht stimmten. So können viele Faktoren die Beitragshöhe der Versicherungen beeinflussen. Informationen zu Kfz-Versicherungen gibt es daher nicht nur bereits mit dem Autokauf in fast allen Autohäusern.

Zwar gewähren fast alle Versicherer Nachlässe für langes, unfallfreies Fahren, doch die Bedingungen können variieren. Manche geben Rabatte für das Alter, andere für den Beruf oder die vorhandene Garage. Einige zeigen sich kulant, wenn bereits der Ehepartner bei der Versicherung gemeldet ist. Aber Rabatte sind nicht immer günstig, warnen die Experten. Nachlässe seien oft an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel, dass das Fahrzeug nur vom Halter gefahren werden darf oder die Kilometerleistung begrenzt ist.

Wer sich letztlich für eine Versicherung entschieden hat und wechseln möchte, sollte schriftlich per Einschreiben/Rückschein kündigen. In der Regel beläuft sich die Kündigungsfrist auf einen Monat und beginnt, sobald das Schreiben im Briefkasten landet. Und wer den regulären Kündigungstermin verpasst hat, bekommt trotzdem eine zweite Chance. Denn wenn sich die Versicherungsprämie erst im November oder noch später erhöht, besteht ebenfalls die Möglichkeit innerhalb eines Monats zu kündigen.

Worauf ist noch zu achten?

  • Die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl sollte für mindestens sechs Monate sicher sein. In wirklich guten Verträgen umfasst der Schutz sogar zwölf Monate und mehr.
  • Um für alle Fälle gewappnet zu sein, ist bei der Haftpflicht eine Deckungssumme vom 100 Millionen Euro ein Muss.
  • Auf die freie Wahl der Werkstatt achten! Bei einer vereinbarten Werkstattbindung überlässt der Versicherte die Schadenregulierung der Versicherung. Das kann Kulanzleistungen und verlängerte Garantiefristen gefährden.
Letzte Änderung: 30.01.2015Webcode: 0085639