Kinderrückhaltesysteme

[22.10.2009] 

Kindersitze im Fahrzeug sind heute ein Sicherheitsmuss. Bei Kindern bis zum zwölften Lebensjahr mit einer Körpergröße von bis zu 150 cm müssen auf allen Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, geeignete Kinderrückhalteeinrichtungen verwendet werden.

Diese müssen die ECE-Reglung erfüllen, erkennbar an einem Kreis mit eingedrucktem E. Die Fachleute im Meisterbetrieb der Kfz-Innung helfen Ihnen, das geeignete Modell zu finden. Zunehmend umfasst ihr Dienstleistungsangebot auch die Vermietung von Kindersitzen.


Bei der Vielzahl an Angeboten sollten folgende Kriterien beachtet werden:

  • Hineinsetzen und Angurten des Kindes sowie das Bedienen der Verstelleinrichtungen sollten problemlos möglich sein.
  • Der Schultergurt sollte über die Schultermitte und der Beckengurt so tief wie möglich über die Leistenbeuge verlaufen.
  • Der Kopf muss gut abgestützt sein.
  • Die Sitzposition sollte entspannt sein: d.h. Beinfreiheit, keine Druckstellen oder harte Kanten im Auflagenbereich der Beine.
  • Der Kindersitz muss sich stramm auf den Fahrzeugsitzen befestigen lassen; er darf weder kippen noch verrutschen.

Achtung: Ein hohes Verletzungsrisiko gilt bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz, sofern ein Beifahrerairbag vorhanden ist. In diesem Fall dürfen Kindersitze nur auf der Rückbank installiert werden. Diese bietet für den Nachwuchs ohnehin den sichersten Platz.

Letzte Änderung: 22.01.2015Webcode: 0085629