Nebelschlussleuchten

[22.10.2009] 

Blenden verboten: Bei Nässe, Nebel und schlechten Sichtverhältnissen ist der Knopf der Nebelschlussleuchte schnell gedrückt. Doch Vorsicht: Die Fahrt mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist nur bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Meter erlaubt.

Darauf weisen jetzt die Experten der Kfz-Innungen hin. Darüber hinaus muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet werden: erlaubt sind bei diesen Sichtverhältnissen maximal 50 km/h.

Nebelschlussleuchten leuchten zehn Mal heller als normale Rücklichter. Damit der Hintermann nicht stark geblendet wird, dürfen sie nur bei dichtem Nebel angeschaltet werden. Bei besserer Sicht daran denken, die Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten.

Gerade bei schlechter Sicht sorgt ein ausreichender Abstand für zusätzliche Sicherheit. Autofahrer sollten sich aber nicht an den Rückleuchten des Vordermanns orientieren, sonst wird der Sicherheitsabstand meist zu gering.

Im Unterschied zur Nebelschlussleuchte dürfen Nebelscheinwerfer bereits bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden.

Letzte Änderung: 22.01.2015Webcode: 0085634