Warnweste: Seit 1. Juli Pflicht!

[06.03.2014] Ob grellorange oder leuchtend gelb - seit 1. Juli sind Warnwesten Pflicht! Dann muss in jedem Fahrzeug mindestens eine Weste an Bord sein. Sinnvoller ist es, jeden Insassen damit auszustatten.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse, Motorräder bleiben ausgenommen. Das Plus: Fahrer und Beifahrer sind für andere Autofahrer im Fall des Falles besser sichtbar.

Laut TÜV Rheinland steigt die Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmer mit Warnwesten bei Dämmerlicht auf etwa 150 Meter. Ohne Weste sind Fußgänger für Autofahrer erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen.

Damit die Weste im Fall des Falles griffbereit ist, wird sie im Fahrerraum deponiert – in den Sitztaschen, unter den Vordersitzen sowie in Handschuh-
oder Türfächern. So sind sie im Pannenfall griffbereit, und die Insassen steigen schon mit einer Weste bekleidet aus dem Auto.

Letzte Änderung: 17.03.2015Webcode: 0085622