GEZ/GEMA

Beitragspflicht endet erst mit Meldung bei Rundfunkanstalt

Die Rundfunkbeitragspflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge endet erst dann, wenn der Landesrundfunkanstalt die Beendigung des „Innehabens“ informiert wurde. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geurteilt. Mehr zu diesem Thema erfahren