Umsatzsteuer

Bei befristeten Dauerleistungen der Mehrwertsteuersatz am Ende des Dauerleistungszeitraums maßgeblich

Angesichts des aktuellen Zeitpunkts (Mitte Oktober) sollten Kfz-Unternehmen die anstehende Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2021 auf dann wieder 19 % im Blick haben. Mehr zu diesem Thema erfahren


Merkblatt zu den Konsequenzen der anstehenden befristeten Mehrwertsteuersenkung (01.07.2020 – 31.12.2020)

Der ZDK hat ein Merkblatt veröffentlicht, wie Kfz-Betriebe auf die befristete Mehrwertsteuersenkung bei kürzeren oder längeren Lieferfristen in den Kaufverträgen reagieren sollen. Mehr zu diesem Thema erfahren