Haftpflichtschaden

Keine Wartepflicht auf Restwertangebot des Versicherers

Wer nach einem Unfall sein Fahrzeug zum im Gutachten angegebenen Restwert an den reparierenden Kfz-Betrieb veräußern will, muss nicht auf ein Restwertangebot der Versicherung warten. Mehr zu diesem Thema erfahren