Auto-Licht fällt bei der HU durch

[09.04.2010] München. Nach wie vor führen Defekte an der Beleuchtung die Pkw-Mängelstatistik an. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jetzt mitteilte, rügten die Gutachter in der Hauptuntersuchung (HU) 2009 bei jedem dritten Pkw (34,1 Prozent) die Licht-Anlage. Ein Sprecher des Kraftfahrzeuggewerbes appelliert mit Blick auf dieses Ergebnis an alle Autofahrer, verstärkt auf eine intakte Fahrzeugbeleuchtung zu achten.

Die HU-Auswertung liegt auf ähnlich hohem Niveau wie das Licht-Test-Ergebnis 2009 der 38 300 Kfz-Meisterbetriebe. Auf den Pkw-Bestand hochgerechnet, seien demnach bei einer Mängelquote von 37,1 Prozent rund 15 Millionen Fahrzeuge betroffen. Der Verbandssprecher empfiehlt, umgehend eine Fachwerkstatt aufzusuchen, wenn die Fahrzeugbeleuchtung nicht ordnungsgemäß arbeitet. Denn nicht nur in der dunklen Jahreszeit sei einwandfrei funktionierendes Autolicht ein absolutes Sicherheits-Muss.

Insgesamt berechnete das KBA für 2009, dass weniger Fahrzeuge die HU mit Beanstandung passierten als 2008. Demnach waren rund 11,9 Millionen der 25,5 Millionen (plus 1,7 Prozent) durchleuchteten Kfz mängelbehaftet (2008: 12,2 Millionen). Dabei könnten Autofahrer dem Verbandssprecher zufolge viel Zeit und Geld sparen, wenn sie ihr Fahrzeug "HU-fertig" vorbereiten lassen, bevor der Prüfingenieur ein Auge darauf wirft. Denn der schnelle Weg zur HU-Plakette führe über den Kfz-Meisterbetrieb:

 

  1. Anerkannte AU-Meisterbetriebe führen die Abgasuntersuchungen (AU) durch. Die eigenständige Teiluntersuchung darf frühestens im Monat vor dem HU-Termin erfolgen.
  2. Das ist auch sinnvoll, denn dort lassen sich nicht nur eventuelle Mängel an der Abgas-Anlage sofort beheben. Fachleute können das Fahrzeug zudem gleich auf die HU vorbereiten.
  3. In vielen Kfz-Meisterbetrieben wird die HU von den Überwachungsorganisationen durchgeführt, so dass Autofahrer diese gleich mit in Auftrag geben können.

 

Seit 1. Januar 2010 erhält der Autofahrer nur noch eine Plakette – nämlich die HU-Plakette für das hintere Kennzeichen, die die ordnungsgemäße Durchführung beider Prüfungen – HU und AU – belegt. Übrigens: Bis zur nächsten HU muss der Prüfbericht aufbewahrt und berechtigten Personen auf Verlangen vorgezeigt werden.

Letzte Änderung: 14.04.2010Webcode: 0033309