Filternachrüstung: Anträge ab 1. Juni möglich

[17.05.2010] München. Einen neuen Schub für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern erhofft sich das Kraftfahrzeuggewerbe durch die erweiterte Barförderung auf leichte Nutzfahrzeuge. Nachdem die Förderrichtlinie am 12. Mai 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sei, werde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) voraussichtlich ab 1. Juni 2010 Antragsformulare für die Barförderung der Filternachrüstung im Internet bereitstellen, so ein Sprecher.

Mit 330 Euro werde die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefördert. Bei Pkw geschehe dies auch rückwirkend für Nachrüstungen, die ab 1. Januar dieses Jahres vorgenommen wurden. Für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelte die Förderung erst nach Inkrafttreten der Richtlinie ab 13. Mai 2010, einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Nach Angaben aus dem Bundesumweltministerium stehen bis zum Ende dieses Jahres insgesamt zirka 54 Millionen Euro für die Nachrüstförderung bereit. Damit könnten etwa 160.000 Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Besonders begrüßte ein Sprecher des Kfz-Gewerbes die Tatsache, dass nun auch Kleintransporter für Handwerks- und Servicebetriebe in den Kreis der förderungswürdigen Fahrzeuge aufgenommen worden seien. Für diese Gewerbezweige sei die problemlose Einfahrt in die Umweltzonen unverzichtbar, und sie trügen mit der Nachrüstung dazu bei die Umwelt zu entlasten.

Letzte Änderung: 18.05.2010Webcode: 0034594