Qualität der technischen Fahrzeugüberwachung - Kraftfahrzeuggewerbe Bayern und GTÜ sind sich in wesentlichen Punkten einig!

[01.06.2010] 

Gespräch zwischen dem Kraftfahrzeuggewerbe Bayern und der GTÜ

München. Zu einem regen Gedankenaustausch über Fragen der Qualität der technischen Fahrzeugüberwachung trafen sich Vertreter des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern und der GTÜ in der Geschäftsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern in München.

Die Teilnehmer Reinhard Ott, Vorsitzender der Bundesfachgruppe „Freie Werkstätten“ beim ZDK, Rudolf Angerer, Vorstandsvorsitzender der Kfz-Innung Oberpfalz und Kreis Kelheim, der oberpfälzische Innungsgeschäftsführer Stefan Brandl sowie Landesgeschäftsführer Dirk Weinzierl auf Seiten des bayerischen Kfz-Gewerbes und Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, und deren stellvertretender technischer Leiter Robert Köstler waren sich einig, dass der sogenannte „0,7-Faktor“ bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fallen muss. Mit dieser Regelung sei eine wettbewerbsfähige Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA), wie die ehemalige Abgasuntersuchung nun heißt, im Vorfeld einer Hauptuntersuchung nicht kostendeckend zu gestalten. Wenn man auch in Zukunft eine eigenständige Abgasuntersuchung wolle, müsse man hier entsprechend nachbessern. Auch waren die Gesprächsteilnehmer überzeugt, dass der UMA-Nachweis der Kfz-Betriebe im Rahmen der Hauptuntersuchung auch nach Wegfall der vorderen Plakette von entscheidender Bedeutung ist und nicht zur Disposition gestellt werden darf.

Die Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag zeigen weiter, dass der Gebührenrahmen der Benzin-AU bei On-Board-Diagnosesystemen (OBD-Systemen) in der GebOSt zu niedrig angesetzt ist und ebenfalls einer Korrektur bedarf. Zusammenfassend betrachtet wäre ein einheitliches, angemessenes UMA-Entgelt in Mischkalkulation über die unterschiedlichen UMA-Untersuchungsarten aus Qualitätsgründen wünschenswert und für die Fahrzeughalter deutlich transparenter.

Abschließend wünschten sich GTÜ und das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern klare Definitionen von „Prüfstellen“ und „Prüfstützpunkten“: Solche klaren Begriffszuordnungen wären überaus hilfreich bei der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen dem bayerischen Kfz-Gewerbe und GTÜ als Partner des Handwerks. In diesem Zusammenhang betonten beide Gesprächspartner die Wichtigkeit der wiederholenden Prüfstützpunktprüfungen durch die bayerischen Kraftfahrzeuginnungen als wichtiges Qualitätsmerkmal.

Die Gesprächsteilnehmer Robert Köstler, Stefan Brandl, Rainer de Biasi, Reinhard Ott, Dirk Weinzierl und Rudolf Angerer (v.l.n.r.)
Letzte Änderung: 01.06.2010Webcode: 0035331