Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung: Kraftfahrzeuggewerbe Bayern kritisiert die vorgesehene Form!

[01.09.2010] München. Das Kraftfahrzuggewerbe Bayern lehnt den Entwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ des Bundeswirtschaftsministeriums in seiner jetzigen Form ab. „Mit dieser Änderung sind noch mehr Unklarheiten aufgetreten und wir arbeiten daran,  dass die Verordnungen klarer definiert werden, so dass deren Umsetzung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und nicht für jedes einzelne Fahrzeug umfangreiche europäische Richtlinien durchgearbeitet werden müssen“ so der Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, Klaus Dieter Breitschwert, MdL.

Wohl wissend, dass der nationale Gesetzgeber aufgrund der zugrunde liegenden Europäischen Richtlinie kaum Möglichkeiten hat, die Informationsvorschriften zu lockern, appelliert Breitschwert an die Entscheidungsträger auf europäischer Ebene, über die Sinnhaftigkeit dieser überbordenden Informationsvielfalt nachzudenken.

„Die Betriebe unserer Branche sind von der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung direkt betroffen, da sie unmittelbar sämtliche Informationspflichten gegenüber ihren Kunden sicherstellen müssen. Dies betrifft unter anderem den Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch am Fahrzeug“ betont der oberste bayerische Branchenvertreter und stellt fest: „Die Ausgestaltung der Verordnung war bisher weitgehend offen und auslegungsbedürftig, so dass den Kfz-Betrieben bislang extreme Kosten durch Rechtsverfolgung entstanden sind, ohne dass bislang Klarheit über die konkrete Anwendung der Vorschriften besteht.“

In diesem Zusammenhang verweist das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern auf die beim Verkauf von Kraftfahrzeugen entstehenden erheblichen Bürokratiekosten: Diese setzen sich zusammen aus den Kosten der bisherigen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, den seit Mitte des Jahres neu entstandenen zusätzlichen Kosten für Informationen im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge und den zusätzlichen Kosten im Hinblick auf die Informationen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsprodukten. Weitere Kosten werden in Kürze entstehen durch die Informationspflicht in Zusammenhang mit der Vermarktung von Fahrzeugreifen. Breitschwert: „Auch wenn jede zusätzliche Informationspflicht nur geringe Mehrkosten verursacht, vermissen wir eine Gesamtschau im Hinblick auf die bestehenden Bürokratiekosten.“

Gleichwohl erkennt das Kraftfahrzeuggewerbe die umweltpolitischen Ziele an, die im Zusammenhang mit der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und des nunmehr vorliegenden Änderungsentwurfes stehen. Dennoch sind einige kritische Anmerkungen notwendig. Breitschwert abschließend: „Wir werden uns verstärkt dafür einsetzen, dass die Verordnung etwa bezüglich der Energieeffizienzklassen nicht verändert wird. Die bisherige Regelung ist vollkommen ausreichend. Wir werden hier mit Sicherheit noch einiges zur Verdeutlichung der Vorgaben erreichen können.“

Letzte Änderung: 06.09.2010Webcode: 0037722