Entwicklungen im Kraftstoffmarkt

[06.12.2011] München. Das Tankstellengewerbe Bayern fordert eine gesetzliche Regelung zur Linderung der ungleichen wirtschaftlichen Machtverhältnisse zwischen Tankstellenbetreibern und Mineralölwirtschaft. Eine soziale Marktwirtschaft sollte deshalb den Schutz des wirtschaftlich Schwächeren vor Benachteiligung durch den wirtschaftlich Mächtigeren gewährleisten. Ein wichtiger Ansatz kann hier beispielsweise eine Regelung des Abgabepreises der Mineralölwirtschaft an Freie Tankstellen sein. Denn die Mineralölwirtschaft betreibt nicht nur eigene Netze zum Verkauf der Kraftstoffe, sondern versorgt auch die vielen Freien Tankstellen. Dabei wird der Verkaufspreis an die Freien Tankstellen nicht alleine durch den Wettbewerb festgelegt, sondern vielmehr so bemessen, dass er das eigene Tankstellennetz der Mineralölgesellschaft nicht gefährdet.

Aus diesem Grund wäre es aus Sicht des Tankstellengewerbes Bayern der richtige Weg, für den Verkauf an Freie Tankstellen eine Mindestmarge festzulegen, also eine Preisdifferenz zwischen dem Abgabepreis im eigenen Netz in Bezug auf den Abgabepreis an Freie Tankstellen.

Eine solche Mindestmarge wäre ein weiterer Baustein im Konzept des Tankstellengewerbes Bayern, unter dem Deckmantel des freien Unternehmertums wirtschaftende Tankstellenbetreiber vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage zu bewahren.

Es besteht die berechtigte Besorgnis, dass die als Handelsvertreter arbeitenden Tankstellenpächter mit dem bestehenden geringen Einkommen nicht ein Mindestmaß an ausreichender sozialer Vorsorge treffen können und damit in späteren Jahren auf Transferleistungen angewiesen sein werden. Damit hat die Allgemeinheit die Kosten zu tragen, die der Mineralölwirtschaft ein gegenwärtig günstiges, dem eigenen Gewinn zuträgliches Vertriebssystem ermöglicht.

Hierzu fand im Oktober ein Gespräch mit Herrn Staatssekretär Dr. Heitzer im Bundeswirtschaftsministerium statt.  „Zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz wird geprüft, ob und wie Mindeststandards nach § 92a HGB festgelegt werden können“, so der Vorsitzende des Tankstellengewerbes Bayern Günter Friedl.

Letzte Änderung: 27.02.2012Webcode: 0048900