Thesenpapier zum Parlamentarischen Abend

 

 

Hauptuntersuchung im Kfz-Meisterbetrieb

Parlamentarischer Abend des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern

München. „Wir halten es für wichtig, dass Politik und Wirtschaft im engen Dialog stehen. Deshalb haben wir zu einem Parlamentarischen Abend eingeladen“. Mit diesen Worten begrüßte der Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern Klaus Dieter Breitschwert, MdL die Gäste aus den Regierungsfraktionen von CSU und FDP des Bayerischen Landtages zu einem Gesprächsabend mit der Verbandsspitze. Unter den zahlreichen Parlamentariern waren auch die Landtagsvizepräsidenten Reinhold Bocklet (CSU) und Jörg Rohde (FPD) Gäste des Verbandes.  Die zentrale Forderung des bayerischen Kfz-Verbandes galt der Einführung der Meister-HU in Deutschland.

Nachdem die Kfz-Meisterbetriebe bereits heute über sämtliche technischen und qualitativen Voraussetzungen verfügen, spricht alles für eine Übernahme der Hauptuntersuchung durch die Kfz-Meisterbetriebe. Auch der EU-Gesetzgeber sieht die Variante der Hauptuntersuchung im Meisterbetrieb ausdrücklich vor. In Ländern wie Österreich, Italien, England, Belgien oder Holland ist die Hauptuntersuchung im Meisterbetrieb längst erfolgreicher Standard und wird qualitativ hochwertig durchgeführt.

Es ist nicht mehr zeitgemäß, die Hauptuntersuchung nur von Prüforganisationen abnehmen zu lassen. Die anderen Prüfungen in diesem Bereich - wie zum Beispiel Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung - werden bereits seit Jahren von Kfz-Meisterwerkstätten erfolgreich durchgeführt, nachdem die Arbeiten vorher in den Werkstätten erledigt wurden. Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern sieht daher gute Chancen, auch die Hauptuntersuchung als Teil der technischen Fahrzeugüberwachung dorthin zu führen, wo alle anderen Bestandteile seit Jahren längst verortet sind: im Kfz-Meisterbetrieb!

Auch die Autofahrer werden von einer solchen Regelung profitieren: Der Aufwand von doppelten Tätigkeiten durch Kfz-Meisterbetrieb und Prüfer entfällt. Ausgehend von einer derzeitigen Prüfgebühr der Überwacher von circa 56 Euro könnte sich damit nach Einschätzung des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes ein Einsparpotential von 16 Euro je Hauptuntersuchung ergeben. Bei 25 Millionen Hauptuntersuchungen im Jahr wäre das eine Einsparung von 400 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger!

Weiter wünscht sich das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern für die mittelständisch geprägten Betriebe der Kfz-Branche einen betrieblichen Grundfreibetrag für thesaurierte Gewinne zur Stärkung der Eigenkapitalquote: Steuerfrei gebildetes Eigenkapital ist die attraktivste Form der betrieblichen Finanzierung. Der steuerfrei gebildete Posten kann dabei einer absoluten Betragsgrenze unterliegen. Geht man von einem jährlichen Freibetrag von 10.000 Euro aus sowie einem möglichen Gesamtbetrag von 100.000 Euro, würde das gemessen an den durchschnittlichen Bilanzsummen eine Zunahme der Eigenkapitalquote auf 25 bis 35 Prozent fördern.

Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern mahnte auch mehr Rechtssicherheit und ausreichende Informationszeiträume bei steuerlichen Neuregelungen an: Die Betriebe bewegen sich immer mehr in einem riskanten Spannungsfeld, das sie nicht selbst zu verantworten haben. Teilweise ist eine rechtssichere Umsetzung des Steuerrechts im betrieblichen Alltag gar nicht mehr möglich, da über die Anwendung Unklarheit besteht.

Letzte Änderung: 14.06.2012Webcode: 0050527