Tankstellengewerbe Bayern weist Vorwürfe von Ministerin Haderthauer zurück

[24.09.2012] München: Scharf zurückgewiesen hat der Vorsitzende des Tankstellengewerbes Bayern Günter Friedl den Vorwurf der bayerischen Sozialministerin, man betreibe Stimmungsmache gegen die Vollzugshinweise des Ministeriums zum Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Die Hinweise sind eindeutig formuliert und jedermann kann nachlesen, was das Ministerium verbieten möchte. Zum Thema Reisebedarf verkaufen wird dabei ausgeführt: Eine Ausnahme vom Ladenschluss „gilt nur für die Abgabe des … Warensortiments an Reisende und Mitreisende des Kraftfahrzeugverkehrs, d.h. an Kraftfahrer und deren Mitfahrer. Eine Abgabe … an Nichtreisende ist nicht zulässig.“ Günter Friedl: „Hier kann man nichts falsch verstehen: Reisebedarf, also Zeitungen, Tabakwaren, Lebensmittel, alkoholfreie und alkoholische Getränke in kleinen Mengen und vieles mehr, darf nach dem Willen des Ministerium nicht an Fußgänger und Radfahrer verkauft werden! Die Vollzugshinweise stellen wir jedermann zum Nachlesen zur Verfügung.“

Das Tankstellengewerbe Bayern hat eine andere Auffassung zu der gesetzlichen Regelung als das Ministerium: Nach dem derzeit geltendem Ladenschlussgesetz ist an Tankstellen der Verkauf von Reisebedarf ohne Einschränkung des Bezieherkreises möglich, anders als an Bahnhöfen und Flughäfen, wo der der Gesetzgeber bewusst den Verkauf von Reisedarf nur an „Reisende und Pendler“ zulässt. Friedl: „Auch Ministerpräsident Seehofer fordert eine lebensnahe Regelung genauso wie die Menschen im Freistaat. Wir werden unsere Forderung hierfür mit einer Petition in den Landtag einbringen!“ Die Forderung des Tankstellengewerbes Bayern für eine solche lebensnahe Regelung wird auch von den Bürgerinnen und Bürgern getragen. Bisher haben sich per Name, Ort und Unterschrift über 72.000 Personen der Forderung angeschlossen.

Bedauerlich bezeichnet Friedl das Vorgehen des Ministeriums: „Das Gespräch mit uns hat man seitens des Ministeriums leider nie gesucht. Wir mussten von dieser Regelung aus der Zeitung erfahren. Nun liegt das Kind im Brunnen und man versucht die eigenen Versäumnisse im Ministerium zu überspielen. Wir wollen schließlich nur eine Regelung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, und Reisebedarf ohne Strafandrohung an jedermann verkaufen!“

Letzte Änderung: 24.09.2012Webcode: 0053051