Über 62.000 Unterschriften für Verkauf von Reisebedarf an jedermann!

[20.09.2012] 

Neuregelung des Ladenschlusses an Tankstellen:

München. Das Tankstellengewerbe Bayern freut sich über die Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer am Rande der CSU-Klausurtagung in Kloster Banz: Der Vollzugshinweis zum Alkoholverkauf an Tankstellen „müsse angepasst werden an den bayerischen Grundsatz des ‚Leben und Leben lassen‘“.

„Wir sind erleichtert, dass der bayerische Ministerpräsident erkannt hat, dass die Beamten hier weit über das Ziel hinausgeschossen sind, und wir hoffen nun, dass man wieder zu einer praktikablen Form des Verkaufs von Reisebedarf nach Ladenschluss an unseren Tankstellen kommen wird. Das Gesetz macht hier ein klares Angebot: Verkauf von Reisebedarf an jedermann!“ so Günter Friedl, Vorsitzender des Tankstellengewerbes Bayern. Während der Gesetzgeber bei Flughäfen und Bahnhöfen explizit auch den Kundenkreis beschrieben hat - Reisende und Berufspendler - sieht er für Tankstellen nur die Einschränkung des Verkaufsangebotes (Reisebedarf) vor, aber eben gerade keine Einschränkung des Bezieherkreises. „Zu dieser Regelung sollten wir wieder zurückkehren“, mahnt Friedl.

Der Tankstellenvertreter fordert, dass Reisebedarf, darunter fallen Zeitungen, Lebensmittel, alkoholfreie und alkoholische Getränke in kleinen Mengen und vieles mehr, wieder an jedermann verkauft werden darf: „Diese Forderung wird von der Bevölkerung im Freistaat getragen. Wir haben in den letzten zwei Wochen über 62.000 Unterschriften für den Verkauf von Reisebedarf an jedermann an den bayerischen Tankstellen gesammelt, die wir nächste Woche mit einer Petition mit dem Ziel der Rückkehr zur alten, bewährten Regelung im Bayerischen Landtag einreichen werden!“

Friedl abschließend: „Dem Sozialministerium scheint es offensichtlich in erster Linie um den Alkoholverkauf gegangen zu sein. Hier hatte die Vollzugsverordnung eine Definition des ‚alkoholischen‘ Reisebedarfs, die eine Klarstellung des Begriff ist und die wir als Tankstellenbetreiber akzeptieren!“

Letzte Änderung: 20.09.2012Webcode: 0053017