Verwaltung riskiert Versorgung mit Kraftstoffen

[30.08.2012] •    Bald kein Benzin mehr am Abend und am Sonntag?
•    Verkaufsverbot von Reisebedarf bedroht Existenzen der Tankstellenbetreiber

München. Die bayerischen Tankstellen erleiden massive Umsatzeinbrüche durch das vom bayerischen Sozialministerium erlassene Verkaufsverbot von Reisebedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten, die sehr bald Schließungen von Tankstellen in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen zur Folge haben wird, so Günter Friedl, Vorsitzender des Tankstellengewerbes Bayern: „Die Tankstellenpächter erhalten je Liter verkauften Kraftstoff eine Vergütung von 0,9 bis 1,2 Cent. Davon ist der Betrieb einer Tankstelle in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen nicht zu finanzieren. Durch die ministeriellen Einschränkungen des Verkaufs von Reisebedarf allein an Autofahrer und ihre Beifahrer verlieren die Tankstellen rund ein Viertel ihres Gesamtumsatzes. Dies wird massive  Konsequenzen auch für die Versorgung der Menschen mit Kraftstoffen zu besagten Zeiten zur Folge haben!“

Fraglich bleibt die Rechtsgrundlage für die Verordnung des Sozialministeriums:  In dem Urteil, auf welches man sich bezieht, ging es um die Auslegung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz, in dem die Verkaufsmenge und die Käufergruppen nirgends beschrieben und unterschieden waren. Deshalb war diese Definition der Begriffe für dieses Gesetz nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts notwendig.

Anders verhält es sich allerdings in Bayern, wo das alte Bundes-Ladenschlussgesetz weiter gilt: Auch hier gilt eine Begrenzung des Verkaufs außerhalb der Ladenöffnungszeiten auf Reisebedarf und zwar beim Verkauf an Tankstellen, Bahnhöfen und Flughäfen.

„Während der Gesetzgeber jedoch bei Flughäfen und Bahnhöfen explizit auch den Kundenkreis beschrieben hat - Reisende und Berufspendler - sieht er für Tankstellen nur die Einschränkung des Verkaufsangebotes (Reisebedarf) vor, aber eben gerade keine Einschränkung des Bezieherkreises. Deshalb halten wir als Tankstellengewerbe Bayern die neuen Vollzugshinweise des bayerischen Sozialministeriums zu diesem Artikel für falsch. Denn diese nehmen nun eine Einschränkung vor, die das Gesetz nicht vorsieht,“ mahnt Friedl.
Der Tankstellenvertreter bedauert sehr, dass nun Reisebedarf, darunter fallen Zeitungen, Lebensmittel, alkoholfreie und alkoholische Getränke und vieles mehr, nicht mehr an Fußgänger und Radfahrer verkauft werden darf: „Dies führt zu großen Konflikten in unseren Tankstellen: Erklären Sie bitte einem Fußgänger, dass der Autofahrer per Gesetz eine Flasche Wein kaufen darf, er aber nicht. Genauso ist der Verkauf von Zeitungen, Tabakwaren oder Brötchen zum Beispiel am Sonntag nun an Radfahrer und Fußgänger verboten, was ebenfalls von der Gesellschaft als lächerlich empfunden wird und zu massiven Ärger an den Tankstellen führt!“

Eine ausführliche Stellungnahme unseres Verbandes zu der Thematik finden Sie hier!

Letzte Änderung: 30.08.2012Webcode: 0052209