Erbschaftsteuerbelastung bei Betriebsübergaben sollen bei KMUs nicht verschärft werden!

[08.06.2015] München. Klaus Dieter Breitschwert, Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern hat sich in einem Schreiben an den bayerischen Finanzminister Söder gewandt und sich für den Erhalt der Steuerbefreiung für mittelständische, familiengeprägte Unternehmen von der Erbschaftsteuer eingesetzt.

In seiner Antwort betont der Finanzminister, alles daran zu setzen - unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - um die bestehende Regelung weitestgehend beizubehalten. Zudem habe die Regionalisierung bei der Erbschaftsteuer höchste Priorität: „Wenn das Aufkommen dieser Steuer den Ländern zusteht, sollen auch deren Parlamente über die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze entscheiden dürfen. Damit kann jedes Land selbst entscheiden, in welchem Umfang es seine Bürger im Erbfall belasten möchte. Mehr Steuerautonomie der Länder stärkt deren Eigenständigkeit und fördert den Wettbewerb untereinander.“ Breitschwert ergänzt dieses, dass in den mittelständischen bayerischen Betrieben vielfach notwendiger Grund und Boden sowie Immobilien enthalten seien, die in anderen Bundesländern mit einem geringeren Wert abgebildet sind. Deswegen sei eine Bemessungsgrundlage bei der Erbschaftsteuer bei bayerischen Betrieben auch immer höher als bei vergleichbaren Betrieben in anderen Bundesländern. Die Regionalisierung der Erbschaftsteuer ist damit folgerichtig.

Bis zum Jahr 2018 stehen in Bayern jährlich rund 4.800 Betriebsübergaben an. Die Nachfolger benötigen verlässliche und faire Rahmenbedingungen. Die Erbschaftsteuer darf dabei nicht zu einer Hypothek werden, die dem unternehmerischen Bestand schadet.

Söder sieht übereinstimmend mit Breitschwert folgenden Handlungsrahmen: Das Ziel müsse lauten, mittelständische und familiengeprägte Unternehmensstrukturen zu erhalten. Die bestehende Steuerbefreiung für Nachfolger familiengeprägter Unternehmen solle nicht verschlechtert werden, wenn der Betrieb fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten würden.

Söder weiter: „Die anstehende Erbschaftsteuerreform wird derzeit kontrovers diskutiert, nicht zuletzt wegen der Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums hierzu. Diese sind nicht akzeptabel. Sie bleiben weit hinter den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Verschonung des Unternehmensvermögens zurück.“

Breitschwert fordert abschließend: „Es muss allen politischen Akteuren gelingen, die Reform der Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass sich unternehmerische Initiative, die über Generationen aufgebaut wird, in Deutschland auch weiterhin lohnt.“     

Letzte Änderung: 11.06.2015Webcode: 0097616