Erfolg des Tankstellengewerbes Bayern: Verhaltenskodex für Mineralölgesellschaften verabschiedet

[30.04.2015] 

München/Berlin. Es ist geschafft! Am heutigen Mittwoch konnte in Berlin nach langen und intensiven Verhandlungen der Tankstellenverbände mit den Vertretern der Mineralölgesellschaften im Beisein der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries ein Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft unterzeichnet werden. Der Kodex zielt darauf ab, das partnerschaftliche Miteinander zwischen Gesellschaften und Betreibern zu fördern.

Nach jahrelangen Bemühungen, das vorhandene Ungleichgewicht zwischen Mineralölgesellschaften und Tankstellenbetreibern im Sinne der Betreiber zu verbessern, wurden diese Verhandlungen zu dem Kodex auf Wunsch von Bundesminister Gabriel ins Leben gerufen. Damit reagierte der Minister auf die politischen Forderungen der Tankstellenbetreiber. 

Für die Betreiberseite sagte der Vorsitzende des Tankstellengewerbes Bayern Günter Friedl: „Wir wurden nicht müde, das Thema immer wieder gegenüber der Politik aufzugreifen. Die beteiligten Betreiberverbände gehen davon aus, dass der Kodex ein Schritt in die richtige Richtung ist: Der Tankstellenkodex soll Stil und Umgang der übermächtigen Mineralölgesellschaften mit den kleinen Tankstellenbetreibern völlig neu prägen, im Sinne eines aus unserer Sicht notwendigen und angemessenen Verhaltens. Partnerschaft auf einer Augenhöhe ist unser Ziel.“

Im Wesentlichen enthält der Verhaltenskodex vier Eckpunkte, an die sich Mineralölgesellschaften in Zukunft halten müssen:

  • Künftige Tankstellenbetreiber sind bereits im Vorfeld aufzuklären, worauf sie sich einlassen. Das heißt, die Mineralölgesellschaften müssen über die Risiken eines solchen Vertrages vollständig und umfassend aufklären und auch darauf hinweisen, wenn in der Geschäftsplanung von den tatsächlichen Zahlen des Vorgängers abgewichen wird. Zur weitergehenden Information sind sie verpflichtet, auf das von den Verbänden hierzu entwickelte Merkblatt des Bundeswirtschaftsministeriums hinzuweisen. Über das Gespräch ist ein Protokoll zu fertigen und dem Interessenten auszuhändigen.

  • Tankstellenpächter müssen so unterstützt werden, dass sie ein angemessenes, existenzsicherndes Einkommen erreichen.

  • Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Mineralölgesellschaften verpflichtet, den ausscheidenden Tankstellenbetreiber bei der Abwicklung seines Geschäfts aktiv zu unterstützen und damit einen gewissen Investitionsschutz zu garantieren.

  • Und letztlich der wichtigste Punkt: Die Einrichtung einer Schiedsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Tankstellenbetreibern und Mineralölgesellschaften. Diese ist bis spätestens zum 30. September 2015 einzurichten. Die konkreten Regelungen werden derzeit noch mit den Verbänden der Mineralölgesellschaften diskutiert und geklärt. Mit einer neutralen Schiedsstelle könnten in Zukunft Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte durch faire und sachliche Gespräche in direkten Verhandlungen kostengünstig und vor allem auf einer Augenhöhe geschlichtet werden.

Der Tankstellenkodex gilt in der verabschiedeten Form bis mindestens 31. Dezember 2019 und findet nur Anwendung für Mitglieder der Verbände, die diesen unterzeichnet haben. Der Verhaltenskodex wurde gemeinsam erarbeitet vom Tankstellengewerbe Bayern, dem Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland, dem Tankstellen-Interessenverband und dem Zentralverband des Tankstellengewerbes als den Verbänden der Tankstellenbetreiber sowie dem Mineralölwirtschaftsverband, dem UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen und dem Bundesverband freier Tankstellen als den Verbänden der Tankstellengesellschaften.

Friedl abschließend: „Wir sind der Ansicht, mit dem Verhaltenskodex konnten wir einen wichtigen Meilenstein setzen. Ob dieser auch so gelebt wird, werden wir weiter beobachten. Unsere Mitglieder können sich darauf verlassen: Wir bleiben hier am Ball!"

Unterzeichnung des Verhaltenskodexes (Bild: Jana Tashina Wörrle)
Letzte Änderung: 30.04.2015Webcode: 0095478