Schwarzarbeit lohnt sich nicht!

[30.06.2015] 

München. Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass sich Schwarzarbeit für Kunden nicht lohnt! Darauf weist der Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, Klaus Dieter Breitschwert hin: „Der BGH hat nun entschieden, dass einem Kunden, der den Werklohn bereits gezahlt hat, bei Schwarzarbeit gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.“

In der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass in solchen Fällen weder Mängelansprüche des Auftraggebers noch Zahlungsansprüche des Unternehmers bestehen.

Nach dem aktuellen Urteil vom 11. Juni 2015 steht dem „Kunden“ auch kein Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung des „schwarzarbeitenden“ Unternehmers zu, wenn er für die mangelhafte Leistung zu viel bezahlt hat. Zwar kann ein Kunde, der auf der Grundlage eines nichtigen Vertrags Zahlungen erbracht hat, von dem Unternehmer grundsätzlich die Herausgabe dieser verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde mit seiner Zahlung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat, was bei Schwarzarbeit der Fall ist. Entsprechend der Zielsetzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die Schwarzarbeit zu verhindern, verstößt nicht nur die vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen das gesetzliche Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistung, somit auch die Zahlung.  

Breitschwert abschließend: „ Mit dem hier besprochenen Urteil ist nun abschließend geklärt, dass keine wechselseitigen Ansprüche bei der Beauftragung und Erbringung von Schwarzarbeit bestehen. Wir empfehlen den Autofahrern den Weg in einen seriösen Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Diese Innungsbetriebe  stehen zu ihrer Arbeit, bieten den Kunden selbstverständlich Garantien, etwa im Rahmen der Sachmängelhaftung, und in unserer Branche darüber hinaus auch das Angebot, bei eventuellen Streitigkeiten zwischen der Werkstatt und den Kunden die kostenfreie Schiedsstelle der Kfz-Innungen anzurufen. Schwarzarbeit und all der Ärger darum lohnt sich also im Kraftfahrzeuggewerbe nicht!“

Letzte Änderung: 30.06.2015Webcode: 0100814