Bayerisches Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt Tarifabschluss

[13.06.2019] München. Die Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes e.V. als Vertreter der Arbeitgeber und die IG Metall als Vertreter der Arbeitnehmerseite haben am Donnerstag, 13. Juni 2019 in der dritten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss erzielt. Dieser wird mit Wirkung vom 1. Juni 2019 für 24 Monate, also bis zum 31. Mai 2021 gültig sein.

Beide Vertragsparteien einigten sich auf eine Lohnerhöhung in zwei Stufen: zum 1. Juli 2019 erhöhen sich die Entgelte um 2,7 Prozent, mindestens aber 80 Euro, am 1. Juli 2020 um weitere 2,6 Prozent oder erneut mindestens 80 Euro.

Für die Auszubildenden erhöht sich ab 1. Juli 2019 die Vergütung um 50 Euro sowie ab dem 1. Juli 2020 um weitere 50 Euro. Auch hier beträgt die Gesamtlaufzeit des Abschlusses 24 Monate. Außerdem hat die Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes e.V. sich ausdrücklich für die Freistellung der Auszubildenden vor dem Tag der schriftlichen Gesellenprüfung ausgesprochen – auch wenn sie gestreckt wird und auf zwei Tagen liegt. Dies ist ebenfalls Bestandteil des Tarifabschlusses für die Auszubildenden.

„Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe ist zufrieden, dass wir nach den Verhandlungen zwischen unserer Tarifgemeinschaft und der Arbeitnehmerseite eine Einigung erzielen konnten“, sagte Albert Vetterl, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft des bayerischen Kfz-Gewerbes e.V. „Auch wenn vor allem für kleinere Kfz-Innungsbetriebe die zusätzlichen Ausgaben vor dem Hintergrund der immer noch nicht überwundenen Dieselkrise sicher eine finanzielle Belastung darstellen, so ist es wichtig, dass wir mit dem Tarifabschluss ein Signal der Wertschätzung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie unsere Auszubildenden setzen konnten.“

Letzte Änderung: 13.06.2019Webcode: 0124987