Kfz-Gewerbe Bayern: Entscheidung über Kfz-Prämie darf nicht vertagt werden
[29.05.2020] München. Die drohende Verschiebung der für kommenden Dienstag (2. Juni 2020) angekündigten Entscheidung über eine mögliche Kfz-Kaufprämie ist für die rund 7.000 bayerischen Kraftfahrzeug-Innungsbetriebe wirtschaftlich nicht hinnehmbar. „Durch das immer weitere Hinauszögern der Entscheidung treibt die Politik tausende mittelständische Kfz-Betriebe immer weiter in Richtung Insolvenz“, sagte Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes.
„Die oftmals familiengeführten Kfz-Innungsbetriebe brauchen endlich eine klare Entscheidung für oder gegen eine Kaufprämie. Wer diese Entscheidung vertagt, gefährdet massiv die Zukunft des mittelständischen Kfz-Handels“, sagte Präsident Vetterl. „Die Höfe der Autohändler stehen allein in Bayern zu zehntausenden voll mit verkaufsbereiten Fahrzeugen, aber die Kunden bleiben aus, weil auf eine mögliche Prämie spekuliert wird. Das bindet Liquidität der Betriebe im Milliardenbereich. Diese von der Politik verschuldete Hängepartie lähmt seit Wochen den Kfz-Handel und muss endlich beendet werden!“
Die Bundesregierung hatte angekündigt, im Koalitionsausschuss am kommenden Dienstag entscheiden zu wollen, ob und wie eine Kfz-Kaufprämie als konjunkturelle Maßnahme zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise kommen soll. Nun mehren sich die Anzeichen, dass es in der kommenden Woche offenbar keine Entscheidung geben könnte, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Die politische Diskussion über eine mögliche Prämie verhindert bereits seit April einen geregelten Handelsbetrieb in bayerischen Autohäusern.
Das bayerische Kfz-Gewerbe mit seinen sieben Innungen hatte bereits zu Beginn dieser Debatte ein Anreizprogramm abgelehnt und aufgrund des für Käufer ohnehin günstigen Preisniveaus ein normales Wiederanlaufen des Autohandels ohne Prämie befürwortet. Sofern es jedoch zu einem politisch gewollten Anreizprogramm kommen sollte, müsste dieses unbedingt auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie junge Gebrauchtwagen einschließen und nicht nur für Neuwagen mit alternativen Antrieben gelten.