Kfz-Gewerbe Bayern: Jetzt über Kauf-Prämie entscheiden!
[08.05.2020] München. Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe fordert eine sofortige Entscheidung über die aktuell diskutierten Kfz-Prämien. „Erst haben unsere Kfz-Innungsbetriebe während des Lockdowns Umsatzeinbußen von teilweise bis zu 90 Prozent hinnehmen müssen. Und jetzt, wo der Handel endlich wieder erlaubt ist, wo wir endlich wieder zum gewohnten Geschäft übergehen könnten – jetzt bleiben die Kunden fern, weil die Bundesregierung die Entscheidung über mögliche Kaufprämien bis Anfang Juni vertagt hat“, sagte Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes. Er hat deshalb Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gebeten, sich als Wortführer der „Autoländer“ für eine rasche Entscheidung in Berlin stark zu machen. „Wir brauchen dringend eine schnelle Entscheidung – sonst sind Anfang Juni viele Autohändler, die durch Verkäufe die Konjunktur ankurbeln sollten, nicht mehr da.“
Jeder Tag in der Schwebe vernichte mittelständisches Kapital, gefährde Arbeitsplätze und treibe familiengeführte Unternehmen weiter in Richtung Insolvenz. „Unsere rund 7.000 Innungsbetriebe können es sich nicht leisten, weitere vier Wochen abwarten zu müssen, bis endlich wieder Erlöse im Neu- und Gebrauchtwagengeschäft erzielt werden können“, sagte Vetterl. „Wenn momentan mit Blick auf das Corona-Virus viel von der drohenden ,zweiten Welle‘ gesprochen wird, so müssen wir für unser bayerisches Kfz-Gewerbe sagen: Die Prämien-Diskussion ist für unsere Innungsbetriebe bereits jetzt die ,zweite Welle‘ der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie.“
Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen sieben Innungen lehne eine reine „Innovationsprämie“ ausschließlich für Neuwagen mit alternativen Antrieben ab. Zehntausende junge, umweltschonende Gebrauchtwagen würden dadurch auf einen Schlag unverkäuflich. Dadurch würde von den mittelständischen Kfz-Händlern bereits investiertes Kapital in Millionenhöhe vernichtet werden. „Eine Förderung – wenn sie denn politisch gewollt ist und kommt – muss aus Sicht des Kfz-Gewerbes daher auch für Verbrennungsmotoren und junge Gebrauchtfahrzeuge sowie rückwirkend zu Mitte März 2020, dem Beginn des Lockdowns, gelten“, sagte Vetterl.