Kfz-Gewerbe Bayern: Schon bestellte Fahrzeuge dürfen im Lockdown ausgeliefert werden

[16.12.2020] München. Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen rund 7.000 Kfz-Innungsbetrieben begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, dass die Übergabe von bereits gekauften oder geleasten Fahrzeugen an die Kunden im aktuellen Lockdown möglich bleibt. „Wir freuen uns, dass nicht nur Kfz-Werkstätten geöffnet bleiben dürfen, sondern dass sich der Freistaat Bayern in Sachen Kfz-Auslieferung den Argumenten des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes angeschlossen hat. Diese verbindliche Klarstellung ist ein wichtiges Signal für das mittelständische Kfz-Gewerbe und dessen Kunden sowie ein klares Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der individuellen Mobilität“, sagte Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes.

Gleichzeitig appellierte er an die kommunalen Verwaltungen, diesen Beschluss der Staatsregierung aktiv zu unterstützen: „Damit das gelingen kann, müssen die Kfz-Zulassungsstellen im Freistaat weiterhin die Zulassung von Fahrzeugen bis zum Jahresende ermöglichen.“

Besonders vor dem Hintergrund der auslaufenden Mehrwertsteuerermäßigung seien in den vergangenen Wochen bei vielen Kfz-Händlern noch Fahrzeuge verkauft worden, die jetzt nach einer Zulassung unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften an die Kunden übergeben werden können. „Die Autohäuser bekommen ihr Geld vom Kunden erst bei Vertragserfüllung, also bei der Übergabe des zugelassenen Fahrzeugs. Bis dahin müssen die Autohändler allein in Bayern Fahrzeuge im hohen Million-Euro-Bereich weiter vorfinanzieren“, sagte Präsident Vetterl. „Deshalb ist es nach dem wirtschaftlich ohnehin äußerst herausfordernden Corona-Jahr wichtig, dass die Auslieferung bis zum Jahresende durch funktionierende Kfz-Zulassungsstellen gewährleistet werden kann“, sagte Präsident Vetterl.

Er forderte zudem ein zügiges Vorantreiben des Bundes-Projekts „iKfz“ zur digitalen Fahrzeugzulassung. „Wir brauchen überall in Bayern dringend eine belastbar funktionierende digitale Zulassung – besonders, wenn Lockdown-Maßnahmen auch künftig ergriffen werden müssen.“

Letzte Änderung: 16.12.2020Webcode: 0132608