Kfz-Gewerbe Bayern setzt sich für Planungssicherheit beim E-Auto-Kauf ein

[29.03.2022] München. Damit die Förderung bei der Anschaffung eines E-Autos verlässlich in die Kaufentscheidung einbezogen werden kann, muss für den staatlichen Zuschuss der Tag der Bestellung gelten – und nicht der erfolgreichen Zulassung, wie es die neue Bundesregierung zuletzt beschlossen hatte. Darauf wirkt das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe gemeinsam mit seinen sieben Innungen in der Landes- und Bundespolitik hin. „Für den künftigen Mobilitätsmix wünscht sich die Politik die Elektromobilität als tragende Säule. Dann muss die Innovationsprämie aber auch so ausgestaltet sein, dass Kunden nicht verunsichert werden, sondern belastbar mit dem staatlichen Zuschuss planen können“, sagte Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes. „Die Bundesregierung kann nicht den Klimaschutz als Monstranz vor sich hertragen, um ihn dann in der Praxis selbst zu blockieren. Die Innovationsprämie verkommt so zu einem Paradebeispiel von ‚Gut gemeint, schlecht gemacht‘.“

Denn aktuell sei aufgrund der Lieferengpässe seitens der Hersteller nicht gesichert, dass bestellte Fahrzeuge rechtzeitig ausgeliefert würden. Auch für die mittelständisch geprägten Autohändler seien daher verlässliche Spielregeln wichtig. „Unsere rund 7.000 Kfz-Innungsbetriebe leisten für die Mobilitätswende wichtige Aufbauarbeit und sind für potenzielle E-Auto-Käufer oftmals die ersten Ansprechpartner“, sagte Vetterl. „Aus vielen Kundengesprächen wissen wir, dass die Innovationsprämie ein wichtiger Kaufanreiz ist. Wenn aber nun die mögliche Förderung deshalb gefährdet wird, weil die Hersteller nicht mehr bis Ende 2022 liefern können und somit eine Zulassung erst 2023 erfolgen kann – dann ist das sowohl für Kunden als auch für den Handel nicht zufriedenstellend.“

Man sei sich mit der bayerischen Staatsregierung einig, dass die erhöhte Akzeptanz und beschleunigte Entwicklung der Emobilität auch von staatlicher Förderung abhänge. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der Bund die Eckpunkte für die Förderung ab dem 1. Januar 2023 aktuell überarbeite. Das gelte auch in Hinblick auf Hybridfahrzeuge. „Ein Hybridfahrzeug kann ein Einstieg in alternative Antriebe sein. Deshalb darf die Förderung hier nicht voreilig an zu hohe Vorgaben wie eine elektrische Mindestreichweite von 80 km geknüpft werden. Das ist in den Produktionszyklen der Hersteller bis Sommer 2023 gar nicht umsetzbar – und erschwert Kunden und Händlern abermals das Leben“, sagte Vetterl.

Letzte Änderung: 29.03.2022Webcode: 0136178