Clever mieten, sicher fahren

[09.05.2016] Für 156 Euro eine Woche lang im Hochsommer mit einem flinken Kleinwagen über Madeira düsen – der Preis ist heiß. Aber ist das billige Angebot auch ein günstiges?

Für die Buchung eines Mietwagens im Ausland braucht es Zeit, Argusaugen und Informationen.  Wo sollte man buchen – gleich online zuhause oder erst vor Ort?

Rauf aufs Sofa, Beine hoch und los geht die Suche. Das ist nicht nur bequem, sondern bringt Zeit für den Preisvergleich und das Studium des Kleingedruckten.

Wer stellt sich schon gern am Zielflughafen in die Schlange am Mietwagenschalter und schließt unter Zeitdruck einen Vertrag ab, dessen Details er so schnell gar nicht prüfen kann und der vielleicht viel zu teuer ist?

Vergleichsportale übernehmen die Suche, zeigen Preise und Bedingungen, wie Versicherungsschutz und Zusatzkosten.

Spielt das Alter des Fahrers eine Rolle?

In der Tat. Das Mindestalter für die Anmietung beträgt meist 21 Jahre. Für junge Fahrer wird oft ein Jungfahrerzuschlag (Young Drivers Surcharge) fällig.  

Welche Zusatzkosten können noch entstehen?

Für die Einwegmiete beispielsweise, den Zweitfahrer, die Grenzüberfahrt, das Abholen des Autos außerhalb der Geschäftszeiten, den leeren Tank bei der Abgabe oder zusätzlich gefahrene Kilometer bei vereinbarter Kilometerbegrenzung. Zubehör wie Navi, Kindersitz oder Dachbox kostet extra.

Welche Papiere will die Mietwagenfirma sehen?

Vorzulegen sind der mindestens ein Jahr alte gültige Führerschein, eine auf den Fahrer ausgestellte Kreditkarte für die Mietkaution und der Voucher, auf dem alle Einzelheiten gelistet sind. Startet die Fahrt außerhalb der EU, verlangen die Agenturen gewöhnlich einen Internationalen Führerschein.

Auf welche Versicherungen kommt es an?

Der Haftpflicht-Schutz ist obligatorisch. Allerdings liegen die Deckungssummen in anderen Ländern oft unter denen von Deutschland.

Wer die Lücke in Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten schließen will, sichert sich mit einer so genannten „Mallorca-Police“ ab. Reisende außerhalb Europas sind mit der Traveller-Police auf der sicheren Seite.

Ebenso wichtig: der Vollkasko-Schutz (CDW = Collision Damage Waiver), der Schäden am eigenen Fahrzeug absichert, und der Diebstahlschutz (TP = Theft Protection). Der Abschluss ohne Selbstbeteiligung ist zwar teuer, schützt dafür aber vor finanziellen und rechtlichen „Nachwehen“.

Worauf ist bei der Übernahme zu achten?

Hier wie auch später bei der Abgabe lohnt genaues Hinschauen und Notieren: Kilometerstand, Schäden wie Beulen und Kratzer. Zum Übernahme-Procedere gehören ebenso der Funktionstest und der Check von Verbandkasten, Warndreieck, Warnwesten und Handbuch.

Was tun nach einem Unfall?

Ob mit oder ohne Unfallgegner – mit dem von der Polizei unterschriebenen Unfallprotokoll ist der Versicherungsschutz nicht gefährdet. Schnellstmöglich sollte auch die Autovermietung informiert werden. Die stellt, falls nötig, einen Ersatzwagen.

Alle Papiere – Mietvertrag, Unfallprotokoll, Schadenbericht des Vermieters, Nachweis über Kaution und Selbstbeteiligung – unbedingt aufbewahren. Man weiß nie, welche Post im Nachhinein noch eintrudelt.

Stichwort Ärger: Wer ist bei der Online-Buchung der Ansprechpartner – Vergleichsportal, Vermittler oder Vermieter?

Alle drei sind Geschäftspartner. Es kommt auf den Gegenstand des Streits an. Geht es um eine Gebühr, die der Kunde vor Ort zahlen musste, aber vom Vermittler bereits als im Preis enthalten angegeben wurde, dann sollte sich der Kunde an den Vermittler wenden.

Auch Vergleichsportale kümmern sich mit eigenen Beratern um Schadensmeldungen und Beschwerden.

Ärger gibt es übrigens häufig aufgrund von Wartezeiten bei der Abholung und Verkaufsgesprächen über zusätzliche Versicherungen.

Letzte Änderung: 06.04.2018Webcode: 0106020