Im Auto tierisch gut in Fahrt

Hunde müssen bei einer Autofahrt in einer Box, mit einem speziellen Gurt oder einem Trenngitter gesichert sein. Foto: iStock.com/Andrey Popov

[06.05.2020] Wuffi, Platz! Ja, aber wo bloß, fragen sich viele der 9,4 Millionen deutschen Hundebesitzer, wenn es auf kleine und hoffentlich bald wieder auf große Fahrt gehen soll.

Auch Katzen-, Vogel- und andere Heimtierhalter wissen oft nicht, wohin mit ihren Schützlingen. Welches Tier sollte zuhause das Revier hüten? Welches darf mitreisen?

Und wo im Auto finden Körbchen und Käfig sicher Platz? Die Autofahrt mit Tieren muss sorgfältig geplant werden.

Wer darf überhaupt mit, und wer bleibt besser zuhause?

Wuffi hängt an Herrchen wie eine Klette, will spielen und toben. Also rein ins Auto.

Mieze mag ihre gewohnten Runden ums Haus, und der schöne Wellensittich schaut sich das ganze Theater am liebsten wohlbehütet im Käfig hinter der heimatlichen Fensterscheibe an. Sie bleiben besser zuhause.

Wo finden Käfig und Körbchen Platz im Auto?

Hunde nehmen am besten hinten im Auto Platz – entweder in einer stabilen Box, angeschnallt im Geschirr mit einem speziellen Hundegurt auf dem Rücksitz oder gesichert durch ein Trenngitter im Kofferraum eines Kombi.

Katzen, die ans Reisen gewöhnt sind, kommen in einer geschlossenen, ihr gut bekannten und im Auto gesicherten Transportbox unter.

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten die Lieblinge als Ladung. Wer sie nicht ordnungsgemäß transportiert, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit und das Leben der Tiere, sondern auch Bußgeld, Punkte und schlimmstenfalls den Versicherungsschutz. 

Durchfahren oder Pause machen?

Hunde brauchen Pausen zum Auslauf und zum Trinken. Auf dem Speiseplan stehen kleine Snacks zwischendurch.

Die letzte größere Mahlzeit sollte zwölf Stunden vor dem Start gegeben werden. Vor Hitze schützen Touren in den kühleren Morgen- und Abendstunden.

Dass die Vierbeiner nie allein, auch nicht im Schatten, im Auto verweilen dürfen, versteht sich von selbst.

 Welche Papiere benötigen die Tiere?

Noch dürfen Herrchen, Hund und Katze ja nicht reisen. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt deshalb, die Zeit der Corona-Pandemie zu nutzen, die Registrierung und Kennzeichnung der Lieblinge zu überprüfen.

In der EU ist für Hunde, Katzen und Frettchen der Heimtierausweis zur Identifikation und als Tollwut-Impfnachweis Pflicht.

Er wird vom Tierarzt ausgestellt, der auch die besonderen Regeln in den einzelnen Ländern zur Aus- und Wiedereinreise kennt und den Tierhaltern eine Reiseapotheke für ihre Schützlinge zusammenstellt.

Die Tiere müssen mit einem Mikrochip oder einer gut lesbaren, vor Juli 2011 erfolgten Tätowierung gekennzeichnet sein. Länder-Informationen erteilen ebenso der Tierschutzbund, Fremdenverkehrsämter, Botschaften und Reisebüros. 

Was viele Haustierbesitzer vergessen: Vermisste Vierbeiner werden schneller wiedergefunden, wenn sie auch registriert sind.

Den Job übernehmen die Tierärzte oder online auch der Tierschutzbund

Sind in Corona-Zeiten besondere Regeln im Umgang mit Hund und Katze zu beachten?

Laut Friedrich-Loeffler-Institut gibt es keine Hinweise darauf, dass Hunde und Katzen eine Rolle bei der Verbreitung des Corona-Virus spielen. Der Kontakt gesunder Menschen zu den Tieren muss also nicht eingeschränkt werden.

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit rät dennoch, die grundlegenden Hygiene-Regeln strikt einzuhalten.

Mehr Informationen auch im Umgang infizierter Tierhalter mit ihren Haustiertieren gibt es hier.

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Letzte Änderung: 07.05.2020Webcode: 0129548